Für Praxen gilt:
Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:
- einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) oder
- einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B)
Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen.
Im medisign Kunden- und Antragsportal wird dieser zusätzliche Praxisausweis als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.
Hinweis: Sofern Ihrer Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht, werden Ihnen die Kosten für eine weitere SMC-B erstattet.