Das Sperr- und Kartenkennwort wurde von Ihnen selbst bei der Antragstellung festgelegt und lässt sich nach Produktion der Karte nicht mehr ändern; es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestellbestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen. Bitte denken Sie daran, die nicht mehr freischaltbare Karte zu kündigen.