Das persönliche Freischaltkennwort, das Sie im eHBA-Antrag selbst vergeben hatten, ist für die Inbetriebnahme Ihres Ausweises unabdingbar. Leider ist es nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Wichtige Hinweise:
- Falls Sie sich das Freischaltkennwort nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Freischaltkennworts später in Ihrer Antragskopie wieder.
- Sie haben bei der Antragstellung die Möglichkeit, als Erinnerungshilfe einen Hinweis für das Freischaltkennwort festzulegen, den Sie später (im Rahmen der Freischaltung) per Mail abrufen können.
- Das Freischaltkennwort, das Sie festgelegt hatten, muss gemäß Vorgabe aus einem einzelnen Wort bestehen und mindestens 8 Zeichen lang sein.
- Sie haben bei der Freischaltung Ihres Ausweises im Kundenportal 5 Versuche, sich an Ihr Freischaltkennwort zu erinnern und es korrekt einzugeben.
Sollten Sie sich trotzdem nicht an Ihr selbst gewähltes Freischaltkennwort erinnern können, muss eine neue kostenpflichtige Karte beantragt und produziert werden (s. hierzu auch die FAQ: „Was ist eine Austauschkarte und wie bestelle ich diese?“)