Wenn Sie Ihre SMC-B verlieren oder beschädigen, können Sie im medisign Kunden- und Antragsportal in einem vereinfachten Verfahren eine neue Karte beantragen.
Austauschkarte:
- innerhalb der ersten sechs Monate nach deren Ausstellung einmalig beantragbar
- Antragsdaten der Erstkarte werden übernommen und sind nicht änderbar – bis auf das Sperr- und Kartenkennwort, das Preismodell und die Zahlungsweise/Bankverbindung
- Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass die auszutauschende SMC-B gesperrt wird.
- Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Austauschkarte nicht erneut freigeben.
Ersatzkarte:
- beantragbar nach Ablauf der ersten sechs Monate
- kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde; ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich.
- Antragsdaten der zu ersetzenden Karte werden übernommen, lassen sich auf Wunsch jedoch ändern.
- Sie werden zudem gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
- Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Ersatzkarte erneut freigeben.
Hinweis:
- Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.