Wenn Sie einen eHBA bei medisign beantragt haben, wird die Zertifikate Ihres Ausweises automatisch in den Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (kurz TI-Verzeichnisdienst oder VZD) eingetragen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
Der VZD dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für die Anwendungen innerhalb der TI (ähnlich einem allgemeinen Adressbuch) und soll z. B. genutzt werden, um gezielt Nachrichten über den E-Mail-Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zu versenden. Die gematik als Betreiber des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.
Als Vertrauensdiensteanbieter übernimmt medisign im Auftrag einiger Standesorganisationen die Befüllung des VZD mit Basiseinträgen. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung von uns. Dies geschieht nach und nach, so dass es möglich ist, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten, obwohl die Beantragung Ihrer Karte schon etwas länger zurückliegt.
Hinweis für den Kartentausch: Wenn Sie einen neuen eHBA bestellt haben, etwa weil sich die Laufzeit Ihrer bisherigen Karte dem Ende nähert, so werden die Zertifikate der neuen Karte wieder automatisch im VZD eingetragen, sobald Sie die neue Karte freigeschaltet und aktiviert haben. In der Regel werden die Zertifikate der neuen Karte zu Ihrem bestehenden VZD-Eintrag hinzugefügt. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Telematik-ID gleich geblieben ist. Sollten Sie eine neue Telematik-ID beantragt haben oder Ihnen z. B. von Ihrer zuständigen Kammer/KV/KZV eine neue Telematik-ID zugewiesen worden sein, so wird für diese neue Telematik-ID ein neuer Eintrag im VZD vorgenommen und die Zertifikate der neuen Karte werden dort eingetragen.
Mehr erfahren:
- Pressemitteilung „medisign startet fristgerecht den TI-Verzeichnisdienst“ >
- Beitrag: „Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig“ >
Hinweis: Beim VZD handelt es sich nicht um den öffentlichen Verzeichnisdienst der medisign GmbH (LDAP). Im eHBA-Online-Antrag fragt medisign die Antragsteller:innen unter dem Punkt „Veröffentlichung Ihrer Zertifikatsdaten“, ob deren Daten (Verschlüsselungszertifikat sowie Vor- und Nachname) im Verzeichnisdienst von medisign zum Abruf bereitgestellt werden dürfen. Ziel ist es hierbei, den Inhaber:innen von medisign eHBA den verschlüsselten E-Mail-Austausch untereinander zu ermöglichen.