Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese im medisign Antragsportal sperren.
Auch der Kartenherausgeber (z. B. zuständige KV oder Apothekerkammer) als ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).