Nein, denn die Nutzung des eHBA ist unabhängig vom Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) und hat einen anderen Einsatzzweck.
Elektronische Heilberufsausweise sind personenbezogene Ausweise, d. h. sie weisen die Identität einer Person (Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt, Apotheker) und nicht die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte nach.
Der eHBA ist für die Anbindung der Praxis bzw. Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) nicht zwingend erforderlich, aber für bestimmte Fachanwendungen der TI.