Seit einiger Zeit haben Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie Apotheker:innen die Möglichkeit, den eHBA alternativ an ihre verifizierte Praxis-/Apothekenadresse liefern zu lassen.
Insbesondere bei Antragsteller:innen mit einer Meldeanschrift im Ausland empfiehlt sich diese Zustellungsmethode.
Antragsteller:innen müssen dazu im eHBA-Antrag (Abschnitt 3 „Identifikation“) unter dem Punkt „Auslieferung“ die Nummer ihrer Betriebsstätte (BSNR) bzw. die Telematik-ID ihrer Apotheke eingeben. Wir prüfen dann, ob hierfür eine Adresse ermittelt und verifiziert werden kann. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ist der Suchvorgang auf drei Versuche limitiert.
Der eHBA und der Transport-PIN-Brief werden separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die im Antrag gewählte Adresse zugestellt.