Ihre Folgekarte wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung berechnet (die Rechnungstellung erfolgt immer zum 15. eines Monats). Bis die Laufzeit Ihrer Vorgängerkarte endet, kann es für einen kurzen Zeitraum zu einer gleichzeitigen Berechnung kommen.
Dafür ist gewährleistet, dass Sie Ihre Folgekarte frühzeitig in Betrieb nehmen können und gleichzeitig Ihre Vorgängerkarte bis zum Ende der Laufzeit nutzen können. Denn gemäß der Empfehlung der gematik sollte die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung (z. B. TI-Anwendungen, KIM-Postfach) zu ermöglichen.
Inwieweit die gleichzeitige Nutzung von Vorgänger- und Folgekarten refinanziert wird, erfragen Sie bitte beim Kartenherausgeber (Ihre zuständige KV, KZV, Apothekerkammer bzw. das eGBR).