Da die Zertifikate Ihres Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) nach fünf Jahren ablaufen, benötigen Sie eine Folgekarte, um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden und wichtige Anwendungen wie z. B. KIM weiterhin nutzen zu können. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Beantragung und Inbetriebnahme Ihrer SMC-B Folgekarte.
Wie beantrage ich eine SMC-B Folgekarte?
Ab 3 Monate vor Ablauf Ihrer SMC-B können Sie in einem vereinfachten Verfahren Ihre Folgekarte beantragen.
So gehen Sie vor:
- Sie erhalten von uns eine E-Mail mit der Aufforderung, einen Antrag für Ihre SMC-B Folgekarte zu stellen.
- In dieser Mail finden Sie einen Antragslink, der Sie direkt in den Folgekartenantrag leitet. Hierzu benötigen Sie die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse & Kennwort) für das medisign Kunden- und Antragsportal.
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden einfach übernommen, so dass sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Bitte prüfen Sie, ob die übernommenen Daten noch aktuell sind und passen diese bei Bedarf entsprechend an.
- Sie werden lediglich gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie – wie auch schon bei Ihrer Erstkarte – selbst wählen können.
- Damit medisign die SMC-B für Sie ausstellen kann, müssen Sie sich gemäß neuer gematik-Vorgabe persönlich identifizieren. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Verfügung, z. B. POSTIDENT.
- Sollten Sie kein Anschreiben erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich bitte im medisign Kunden- und Antragsportal mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse & Kennwort) an.
- Wählen im Karteireiter „Anträge und Bestellungen“ den Kartenantrag aus, zu dem Sie einen Folgeantrag stellen möchten.
- Alternativ können Sie auf den blauen Button „Neue Karte beantragen“ klicken und hier die Option „Ich möchte einen Vertrag verlängern“ auswählen.
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden einfach übernommen, so dass sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Sie werden lediglich gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie – wie auch schon bei Ihrer Erstkarte – selbst wählen können.
- Damit medisign die SMC-B für Sie ausstellen kann, müssen Sie sich gemäß neuer gematik-Vorgabe persönlich identifizieren. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Verfügung, z. B. POSTIDENT.
- Falls Ihr Kartenherausgeber, d. h. die zuständige Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung oder (Landes-)Apothekerkammer, mit der Vorbefüllung von SMC-B-Anträgen arbeitet, wenden Sie sich im ersten Schritt bitte direkt an diesen.
- Die Vorbefüllung von SMC-Anträgen erfolgt in der Regel in den Mitgliederportalen der jeweiligen Kartenherausgeber.
- Für den Zugang zum jeweiligen Mitgliederportal benötigen die Antragsteller:innen eine Benutzerkennung ihrer K(Z)V bzw. Kammer.
Sie benötigen dieses Kennwort:
- zur Freischaltung Ihrer SMC-B
- zur Sperrung Ihrer SMC-B, z. B. im Verlustfall
Wichtige Hinweise:
- Das Sperr- und Kartenkennwort legen Sie selbst fest. Es muss mindestens 8 Zeichen haben.
- Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperr- und Kartenkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
- Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
- Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen.
Gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen sind Kartenanbieter wie medisign verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.
Mehr erfahren: SMC-B-Antrag erfordert ab 1. April eine persönliche Identifizierung >
- POSTIDENT in einer Postfiliale Ihrer Wahl*
- POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion: Identifizierung über die NFC-Funktion Ihres Smartphones (Android/iOS); deutscher Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion erforderlich
- VDA-Ident (Vertrauensdienste-Ident-Verfahren): Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, übernehmen die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen; nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt
- Behörden-Ident: siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen
- Notar-Ident: Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung
- FAQ: Wie kann ich mich identifizieren lassen?
- News-Beitrag: SMC-B-Antrag erfordert ab 1. April eine persönliche Identifizierung
- Wenn Sie sich für POSTIDENT in der Postfiliale entscheiden, liegt Ihren Antragsunterlagen ein POSTIDENT-Coupon bei, den Sie bitte ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass dieser nur 14 Tage gültig ist. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach SMC-B-Antragstellung identifizieren lassen. Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
- Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen - als Kopie und auf postalischem Wege. Weitere Infos hier finden Sie in unseren FAQ (s. u.).
Wichtige Hinweise für die Freischaltung & Aktivierung Ihrer SMC-B Folgekarte:
Sie nehmen Ihre SMC-B in Betrieb, indem Sie diese freischalten (s. Schritt 1) und aktivieren (s. Schritt 2).
Durch die Freischaltung bestätigen Sie uns den Empfang Ihrer SMC-B. Damit werden die Zertifikate Ihres Ausweises im Verzeichnisdienst (VZD) veröffentlicht und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) weiter betrieben werden können.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihre SMC-B mit einer so genannten Transport-PIN geschützt. Vor ihrem ersten Einsatz müssen Sie diese in eine selbst gewählte PIN ändern und damit Ihren Ausweis aktivieren.
Bitte halten Sie Folgendes bereit:
- Ihren PIN-Brief, auf dem Sie einen Freischaltungscode finden
- Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Kennwort) für das medisign Kundenportal (diese hatten Sie bei der Antragstellung selbst gewählt)
So gehen Sie vor:
- Loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten in das medisign Kundenportal ein.
- Bitte klicken Sie auf den Tab „Karten“ und dann bei der betreffenden SMC-B auf den grünen Button „Freischalten“
- Geben Sie zunächst das Sperr- und Kartenkennwort ein, das Sie bei der Antragstellung selbst gewählt hatten.
- Geben Sie dann den Freischaltungscode aus dem PIN-Brief ein und klicken Sie auf „Karte freischalten“.
Hinweis: Sollten Sie Ihr Sperr- und Kartenkennwort nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis dazu in Ihrer Bestell-Bestätigung, die im medisign Kundenportal abrufbar ist.
In Ihrem PIN-Brief finden Sie eine Transport-PIN finden. Bitte ändern Sie diese in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern. Erst durch diesen Vorgang wird Ihr Ausweis aktiviert.
So gehen Sie vor:
- Verwenden Sie bitte zur PIN-Änderung die Funktionen Ihres Konnektors bzw. Praxisverwaltungssystems (PVS)/Ihrer Apothekensoftware.
- Ihr Softwarehersteller wird eine Funktion zum PIN-Management in das System integrieren, so dass die Aktivierung der SMC-B ("erstmaliges Setzen der PIN") sowie PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können.
- Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Softwareanbieter.
Nachdem Sie die SMC-B Folgekarte von uns erhalten haben, sollten Sie die Karte möglichst zügig in unserem Antrags- bzw. Kundenportal freischalten.
Eine Frist zur Freischaltung gibt es nicht. Sie erhalten lediglich nach einigen Wochen eine Erinnerung per Mail von uns, da nur eine freigeschaltete SMC-B in der TI funktioniert.
Falls einer der beiden folgenden Fälle bei Ihnen zutrifft, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie haben Ihren PIN-Brief, den wir ja mit zeitlichem Versatz zu Ihrer SMC-B an Sie versenden, nicht erhalten.
- Ihr PIN-Brief ist unauffindbar.
Sofern Sie Ihre SMC-B noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen PIN-Brief erneut zusenden.
Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular unter:
www.medisign.de/support/kundencenter/medisign-kunden >
Falls Sie Ihre SMC-B bereits freigeschaltet haben, müssen Sie eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragen.
Die gematik weist darauf hin, dass die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein muss, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung zu garantieren.
Bei der Beantragung einer Folgekarte wird im medisign Antragsportal die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD). Sofern die Telematik-ID also gleich bleibt, wird das Zertifikat der Folgekarte dem bestehenden VZD-Eintrag hinzugefügt.
Es ist daher zu empfehlen, dass Antragstellende beim Kartentausch von sich aus keine neue Telematik-ID beantragen.
Zum Übergang von der Erst- zur Folgekarte empfiehlt die gematik zudem Folgendes:
- Nach der Freischaltung der Zertifikate einer Folgekarte sollte die alte Karte noch mindestens 2 Tage im Kartenleser gesteckt bleiben.
- Vor dem endgültigen Kartenwechsel sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden.
Weiterführende Informationen
So melden Sie sich im medisign Kundenkonto an
Detaillierte & bebilderte Anleitung für die Registrierung und Anmeldung im medisign Kundenkonto
Downloads zur SMC-B
Link zum medisign Downloadcenter
Häufige Fragen zur SMC-B
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum medisign Praxis- bzw. Institutionsausweis.