Der medisign GmbH ist es ein Anliegen, dass ihre Informationen im Internet allen Nutzern gleichermaßen gut zugänglich sind. Erfahren Sie hier mehr über unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Mit der EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019 wurden Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen definiert, die durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurden. Hierdurch sollen u. a. Internetseiten für alle Nutzende optimiert und für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Auf unserem Internetseiten wurde darauf geachtet, dass die relevanten Vorgaben der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Dies betrifft u. a. folgende Merkmale:
- Inhalt und Layout sind getrennt.
- Befehle sind über die Tastatur auszuführen.
- Schriftgrößen sind frei zu wählen.
- Farben und Kontraste stellen keine Barriere dar.
- Textbrowser und Screenreader können die Seiten lesen.
- Auf Animationen wird weitestgehend verzichtet.
Die eingesetzten Produkte für qualifizierte Signaturen, z. B. Signaturkarten, Kartenleser oder Signatursoftware richten sich nach internationalen Standards, den Vorgaben der Heilberufsorganisationen bzw. obliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Herstellers und sind daher durch die medisign GmbH nicht beeinflussbar.