Ein Aussetzen der SMC-B-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. wegen Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.
Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihrer SMC-B für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für die SMC-B handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.
Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Kassenärztliche & Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Apothekerkammern, eGBR). Inwieweit Sie Ihre Karte/n in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Bitte beachten Sie, dass die SMC-B-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen K(Z)V bzw. Kammer.
Mehr erfahren:
- medisign Beitrag: „TI-Förderung: Pauschalen für die SMC-B“ ⤏
- medisign Beitrag: „Startklar für die Telematikinfrastruktur“ ⤏
Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.