Wenn Sie Ihren eHBA nicht in Betrieb nehmen können, haben Sie die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren einen neuen Ausweis zu beantragen. Diese so genannte Austauschkarte ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Produktion der Erstkarte bestellbar.
Voraussetzungen:
- Die Daten der Antragstellung bleiben unverändert, d. h. werden vor der Erstkarte übernommen.
- Die Erstkarte wird nach Ausstellung der Austauschkarte gesperrt.
So gehen Sie vor:
- Klicken Sie im medisign Kunden- und Antragsportal unter dem Reiter „Karten“ bei der betreffenden Karte auf den Button „Austauschkarte“. Sie geben damit Ihr Einverständnis, dass die auszutauschende Karte gesperrt wird.
- Alternativ können Sie den Button „Neue Karte beantragen“ nutzen, der oben rechts im Portal angezeigt wird. Bitte wählen Sie hier die Option „Ich benötige eine Austauschkarte“.
- Sie werden zu einem vorbefüllten Kartenantrag geleitet; die Antragsdaten können Sie nicht ändern.
- Sie können lediglich das Freischalt- und das Sperrkennwort sowie die Zahlungsweise/Bankverbindung ändern.
- Bitte senden Sie uns die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.
- Denken Sie bitte auch daran, dass innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung im medisign Portal eine erneute Identifizierung erforderlich ist. Der POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt hatten, verliert sonst seine Gültigkeit.
Hinweise:
- Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie im Fall von Verlust oder Diebstahl Ihres eHBA eine Ersatzkarte beantragen.
- Die Austauschkarte wird gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.