Im eHBA-Antrag werden nur die Daten erhoben, die erforderlich für die Produktion Ihres Ausweises sind. Ihr eHBA wird auf Sie persönlich ausgestellt und i.d.R. an Ihre private bzw. Meldeanschrift ausgeliefert.
Seit einiger Zeit haben Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie Apotheker:innen die Möglichkeit, den eHBA alternativ an ihre verifizierte Praxis-/Apothekenadresse zustellen zu lassen. Dazu müssen sie im eHBA-Antrag die Nummer ihrer Betriebsstätte (BSNR) bzw. die Telematik-ID ihrer Apotheke eingeben.
Wir prüfen dann, ob hierfür eine Adresse ermittelt und verifiziert werden kann. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ist der Suchvorgang auf drei Versuche limitiert.
Ihre Praxis-/Apothekenanschrift können Sie zudem in Ihrem Kundenkonto als Rechnungsanschrift hinterlegen.