Die Mindestvertragslaufzeit des Praxisausweises beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Für Apotheken ist der „Vertrag über die Erstellung von Security Modul Card Typ B“ maßgeblich, der im medisign Kunden- und Antragsportal ⤏ abrufbar ist.
Praxen finden die Bestellbestätigung für ihre SMC-B ebenfalls im medisign Kunden- und Antragsportal ⤏.
Wichtige Hinweise:
- Eine Übertragung des Ausweises auf eine andere Betriebsstätte ist nicht möglich. Bei Änderung der Betriebsstätte wird die Karte gegen eine Einmalgebühr ausgetauscht (s. medisign Preisblatt ⤏).
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB ⤏ (Absatz 13).