SMC-B für Praxen & Apotheken
Haben Sie Fragen zu den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweisen (SMC-B) von medisign? In unseren FAQ finden Sie Antworten, die Ihnen bei vielen Anliegen weiterhelfen. Bitte wählen Sie per Klick den gewünschten Themenkomplex:
Bestellprozess & Antragstellung
Die SMC-B ist zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) in der Praxis/Apotheke. Sie muss deshalb rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor dem Installationstermin beantragt und nach Erhalt bei medisign freigeschaltet werden.
Informationen zur Bestellung von SMC-B Folgekarten (Kartentausch nach Ablauf der fünfjährigen technischen Laufzeit) finden Sie hier: www.medisign.de/folgekarte >
Arzt-/Psychotherapiepraxen:
Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) für Praxen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer. Beantragt wird der Ausweis bei zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.
Die Bestellung des Praxisausweises erfolgt i.d.R. direkt im medisign Antragsportal. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige KV gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.
Zum Antragsportal: www.smc-b.de/aerzte ⤏
Zahnarztpraxen:
Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) für Zahnarztpraxen sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer. Beantragt wird der Ausweis bei zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign.
- Im medisign Antragsportal finden Sie Links zu den (geschützten) Webportalen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
- Bitte melden Sie sich im Webportal Ihrer zuständigen KZV an, wählen dort als SMC-B-Anbieter medisign aus und starten Sie die Beantragung Ihres Praxisausweises.
- Sie werden dann automatisch wieder auf das Antragsportal von medisign weitergeleitet bzw. erhalten einen Link dorthin.
- Im medisign Antragsportal finalisieren Sie bitte Ihren von der KZV vorbefüllten Kartenantrag.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige KZV gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.
Zum Antragsportal: www.smc-b.de/zahnaerzte ⤏
Apotheken:
Die SMC-B für Apotheken wird von den (Landes-)Apothekerkammern herausgegeben und von vertraglich verifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign produziert.
Die Beantragung der SMC-B verläuft je nach Kammerzugehörigkeit unterschiedlich, d. h. ohne oder mit Vorbefüllung des Kartenantrags:
- Bei der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein erfolgt die Bestellung der SMC-B direkt im medisign Antragsportal. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die zuständige Kammer gegenüber medisign, dass Sie als Antragsteller:in zum Erhalt der SMC-B berechtigt sind.
Hinweis: Bitte beantragen Sie Ihre gewünschte(n) Karte(n) erst dann auf unserem Portal, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Kammer den Antragsprozess durchlaufen und einen positiven Bescheid erhalten haben. - Die anderen Apothekerkammern unterstützen keine direkte Bestellung. Für die Antragstellung über das medisign Antragsportal benötigen Sie eine Vorgangsnummer Ihrer Kammer. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. Links zu Ihrer Kammer haben wir im Antragsportal für Sie hinterlegt.
Zum Antragsportal: www.smc-b.de/apotheken ⤏
Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften:
Herausgeber der SMC-B für Leistungserbringer-Institutionen, die über keine eigenen Körperschaften verfügen, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). In dessen Auftrag produziert medisign als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die Ausweise für:
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- Weitere Institutionen folgen.
Beantragung der SMC-B (eGBR):
- Für die Antragstellung im medisign Portal benötigen Sie eine Vorgangsnummer des eGBR. Hiefür leiten wir Sie zunächst auf das NRW-Serviceportal, das bundesweit für alle Antragstellenden gilt.
- Bitte beachten Sie, dass gemäß § 340 Abs. 5 SGB V SMC-B nur an Institutionen ausgegeben werden dürfen, denen eine Person mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zugeordnet werden kann. Der eHBA ist ebenfalls bei uns erhältlich.
- Nähere Infos zur Antragstellung: s. Link unten
Zum Antragsportal: www.smc-b.de/egbr ⤏
Weitere Informationen:
Ja, denn nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) darf die Ausgabe einer SMC-B nur dann erfolgen, wenn in der Praxis bereits ein eHBA vorhanden ist.
„Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann“, so § 340 Abs. 5 SGB V im Wortlaut.
Das BMG erklärt die Regelung damit, dass die Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution an den elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis gekoppelt sei. Daher könnten nur solche Institutionen eine Institutionenkarte erhalten, denen ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis habe. Dieser Leistungserbringer habe dafür zu sorgen, dass nur Berechtigte auf die Institutionenkarte zugreifen.
Mehr erfahren:
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung die neueste verfügbare Version Ihres Browsers. Empfohlen wird für die Antragstellung der Mozilla Firefox.
Grundsätzlich kann die SMC-B von allen Heilberufsangehörigen beantragt werden, die bei ihrem zuständigen Kartenherausgeber als antragsberechtigte Person für jeweilige Praxis bzw. Institution hinterlegt ist.
Sollten Sie nicht wissen, welche Person in Ihrem Antrag eingetragen werden muss, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV, Landesapothekerkammer oder – im Fall von nicht-verkammerten Gesundheitsberufen – an das eGBR.
Inhaber:in der SMC-B ist der/die Antragsteller:in, der/die sich im Rahmen der Antragstellung auch identifizieren muss (verpflichtend ab 01.04.2023). Die Inhaberschaft der SMC-B ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Nein, Sie können die Online-Beantragung erst einmal ohne Anmeldung starten. Wenn Sie Ihren Antrag jedoch zwischenspeichern oder abschicken möchten, bitten wir Sie um eine Anmeldung bzw. Registrierung. Sie sind dann in der Lage, mit Hilfe Ihrer Login- bzw. Zugangsdaten Ihren Antrag jederzeit wieder aufzurufen und den Status der Beantragung einzusehen.
Bitte verwahren Sie nach der Registrierung Ihre Zugangsdaten sorgfältig.
Die Login-Daten für Ihr medisign Kundenkonto bestehen aus:
- Benutzername: Ihre E-Mail-Adresse
- Kennwort: frei wählbar (unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorgaben)
Sie benötigen diese zum Beispiel, um online jederzeit Rechnungen einsehen zu können oder um weitere Karten bei uns zu beantragen. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie es über die Funktion „Ich habe meine Zugangsdaten vergessen“ zurücksetzen.
Hinweis: Das Kennwort für den Login ist nicht identisch mit dem Sperr- und Kartenkennwort, was Sie im Antrag unter „Sicherheit“ vergeben! Beide Kennwörter dürfen Sie selbst wählen.
Sie finden das Antragsportal unter: www.smc-b.de
Screenshot-Anleitung zur Registrierung & Anmeldung am medisign Kundenkonto >
Sie benötigen dieses Kennwort:
- zur Freischaltung Ihrer SMC-B
- zur Sperrung Ihrer SMC-B, z. B. im Verlustfall
Das Sperr- und Kartenkennwort legen Sie – genau wie das Kennwort zum Login – selber fest. Das Kennwort sollte eine Mindestlänge von 8 Zeichen besitzen. .
Wichtige Hinweise:
- Bitte merken und notieren Sie sich Ihr Sperr- und Kartenkennwort, denn es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
- Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
- Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen.
Weitere Informationen:
Gemäß einer Vorgabe der gematik bei der Beantragung der SMC-B seit 1. April 2023 eine Identifizierung der Antragsteller:innen erfolgen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch Folgekarten.
Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „Identifikation“ im Online-Antrag.
Mehr erfahren:
Seit dem 1. April 2023 erfordert die SMC-B-Antragstellung eine persönliche Identifizierung. Mehr erfahren ⤏
Bei medisign stehen die folgenden Ident-Verfahren zur Verfügung:
1. POSTIDENT in einer Postfiliale Ihrer Wahl:
- Persönliche Identifikation deutschlandweit in über 8.500 Filialen der Deutschen Post AG
- Suchen Sie hierzu bitte mit Ihrem gültigen Ausweisdokument – das Sie auch im Antrag angegeben haben – sowie mit dem POSTIDENT-Coupon, den sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt haben, eine Filiale Ihrer Wahl auf. Ihre Identifikationsdaten werden dann digital an uns übermittelt. Mehr erfahren ⤏
- Vorteil: In jeder Filiale der Deutschen Post AG möglich – bewährt und unkompliziert
- Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass der POSTIDENT-Coupon nur 14 Tage gültig ist. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach SMC-B-Antragstellung identifizieren lassen.
- Bei Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit; dies führt zur Ablehnung des SMC-B-Antrags, und es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
- Wenn Sie für die Identifizierung per POSTIDENT in der Postfiliale Ihren Reisepass nutzen, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder einen Aufenthaltstitel bei uns einreichen – als Kopie und auf postalischem Wege.
2. POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
- Identifizierung über die NFC-Funktion Ihres Smartphones (Android/iOS)
- Sie benötigen einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mehr erfahren ⤏
- Vorteil: Schnell und einfach online – jederzeit und überall
3. VDA-Ident (Vertrauensdienste-Ident-Verfahren):
- Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, übernehmen die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen
- nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt
- Mehr erfahren ⤏
In Ausnahmefällen/nach besonderer Absprache:
- Behörden-Ident: siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen
- Notar-Ident: Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung
Falls Sie sich für das POSTIDENT in einer Postfiliale entschieden haben, muss die Identifizierung innerhalb von 14 Tagen nach der SMC-B-Antragstellung im medisign Portal erfolgen. Die 14-Tage-Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich beantragen“.
Bei Überschreitung dieser Frist verliert der POSTIDENT-Coupon per Vorgabe seine Gültigkeit. Dann kann medisign per Vorgabe den SMC-B-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
Gehen Sie nun bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich erneut Ihren Login-Daten (die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Passwort) im medisign Antrags-/Kundenportal an.
- Unter „Anträge und Bestellungen“ finden Sie zu Ihrem Antrag (bei mehreren Anträgen bitte auf die richtige Antragsnummer achten) den Button „Erneut beantragen“.
- Erstellen Sie über den Button „Erneut beantragen“ eine neue Version des Antrags und vervollständigen Sie diesen bitte.
- Die neue Version Ihres Antrags enthält einen neuen POSTIDENT-Coupon, den Sie bitte ausdrucken.
- Mit diesem POSTIDENT-Coupon und dem Ausweisdokument, das Sie im Antrag verwendet haben, lassen Sie sich bitte in einer Postfilale identifizieren.
Wichtige Hinweise:
- In der Postfiliale werden die Antragsteller:innen in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das „Gültig bis“-Datum im POSTIDENT-Coupon zu achten!
- Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.
- Bitte beachten Sie, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Kopie der Meldebescheinigung) und Lichtbilder aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag (hierzu zählen auch Austausch- und Ersatzkarten) verwenden darf.
Für die bei der SMC-B-Beantragung notwendige Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument: Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Zudem ist für die Ausstellung der SMC-B ein Nachweis Ihrer Meldeanschrift erforderlich. Auf einem deutschen Personalausweis ist diese auf der Rückseite vermerkt.
Beim Reisepass ist dies jedoch nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, müssen Sie daher auf postalischem Wege eine der folgenden Bescheinigungen als Kopie bei uns einreichen:
- bei EU-Bürger:innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
- bei anderen Nicht-EU-Bürger:innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
- bei Bürger:innen aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Sie müssen den Praxisausweis neu beantragen, da sich die Art der Betriebsstätte nicht mehr ändern lässt, nachdem der Antrag einmal eingereicht wurde. Wenn Sie den neuen Antrag stellen, erhalten Sie selbstverständlich nur eine SMC-B.
Bei der SMC-B-Beantragung werden Apotheker gebeten, die N-ID ihrer Apotheke einzugeben. Diese Angabe ist optional und dient dazu, den IT-Dienstleistern vor Ort datenschutzkonform und anonymisiert zu ermöglichen, den Auslieferungsstand der TI-Komponenten zu überprüfen. Diese können dann auf dieser Basis die Vorort-Installation der TI-Komponenten besser planen, konkrete Installationstermine vereinbaren und – ganz im Sinne der Apotheke – Aufwände z. B. für Zusatztermine oder wiederholte Anreisen vermeiden.
Zum Hintergrund: Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat das sogenannte N-Ident-Verfahren entwickelt, das Apothekern einen Zugang zu „Securpharm“ verschafft. Mit diesem IT-basierten System zur Fälschungsabwehr im deutschen Arzneimittelvertrieb, das im Februar 2019 eingeführt wurde, wird jeder Teilnehmer des Apothekenmarktes bei der Medikamentenabgabe eindeutig identifiziert – so wie jeder Medikamentenpackung ein in Europa einzigartiger Code zugeordnet wird. Ziel ist es, die Fälschung von Medikamenten europaweit unmöglich zu machen. Für die eindeutige Identifizierung hatte jede Apotheke ein elektronisches Zertifikat erhalten, die so genannte N-ID.
Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) dient das N-Ident-Verfahren aktuell als Brückentechnologie, bis der dort eingesetzte Institutionsausweis (SMC-B) flächendeckend zur Verfügung steht. Das Zertifikat der N-ID kann durch das Zertifikat der SMC‐B ersetzt werden. Die SMC-B wird dann automatisch zum digitalen Ausweis für Dienste, die das N‐Ident‐Verfahren verwenden.
Sollten Sie nicht wissen, wie Ihre N-ID lautet, nehmen Sie bitte Kontakt mit der NGDA auf.
Weitere Informationen:
Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) . Das digitale Adressbuch enthält die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen, die Anwendungen der TI nutzen.
Im Auftrag der folgenden Kartenherausgeber-Organisationen legt medisign für seine SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im TI-Verzeichnisdienst an:
- Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B)
- einige Zahnärztekammern (eHBA)
- Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA)
Der Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:
- Namen der Betriebsstätte
- Adresse
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
- Telematik-ID
Wichtige Hinweise:
- Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation.
- Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
- Wenn Ihre Daten im VZD nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
- Wenn die Telematik-ID von HBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen Eintrag für beide Karten.
- Fehlt die KIM-Adresse im VZD, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
- Mehr erfahren: „Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig“ >
Wenn Sie eine SMC-B bei medisign beantragt haben, werden die Zertifikate Ihres Ausweises automatisch in den Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (kurz TI-Verzeichnisdienst oder VZD) eingetragen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Karte zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar.
Der VZD dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für die Anwendungen innerhalb der TI (ähnlich einem allgemeinen Adressbuch) und soll z. B. genutzt werden, um gezielt Nachrichten über den E-Mail-Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zu versenden. Die gematik als Betreiber des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.
Als Vertrauensdiensteanbieter übernimmt medisign im Auftrag einiger Standesorganisationen die Befüllung des VZD mit Basiseinträgen. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung von uns. Dies geschieht nach und nach, so dass es möglich ist, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten, obwohl die Beantragung Ihrer Karte schon etwas länger zurückliegt.
Hinweis für den Kartentausch: Wenn Sie eine neue SMC-B bestellt haben, etwa weil sich die Laufzeit Ihrer bisherigen Karte dem Ende nähert, so werden die Zertifikate der neuen Karte wieder automatisch im VZD eingetragen, sobald Sie die neue Karte freigeschaltet und aktiviert haben. In der Regel werden die Zertifikate der neuen Karte ihrem bestehenden VZD-Eintrag zugefügt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Telematik-ID gleich geblieben ist. Sollten Sie eine neue Telematik-ID beantragt haben oder Ihnen z. B. von Ihrer zuständigen Kammer/KV/KZV eine neue Telematik-ID zugewiesen worden sein, so wird für diese neue Telematik-ID ein neuer Eintrag im VZD vorgenommen und die Zertifikate der neuen Karte werden dort eingetragen.
Mehr erfahren:
Die Telematik-ID ist laut Bundesärztekammer die eindeutige Identifikationsnummer in der Telematikinfrastruktur und wird im Rahmen der Beantragung eines eHBA bzw. einer SMC-B durch den jeweiligen Kartenherausgeber, also Kammer oder K(Z)V), automatisch zugewiesen. Sie wird nach einem festen Schema generiert, bei der SMC-B z. B. durch ein Präfix und die jeweilige BSNR.
Bei der Beantragung einer Folgekarte wird die bestehende Telematik-ID von der Vorgängerkarte übernommen. Das ist wichtig, weil die KIM-Adresse an die jeweilige Telematik-ID geknüpft ist. Die Telematik-ID ist der eindeutige Schlüssel für den Eintrag in den Verzeichnisdienst (VZD).
Für Auskunft über Ihre Telematik-ID wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Apothekenkammer.
Bestellstatus & Lieferung
Den Status Ihrer SMC-B-Bestellung können Sie im medisign Kundenportal jederzeit einsehen. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Ihre E-Mailadresse und das bei der Registrierung selbst gewählte Kennwort) ein.
Sie finden dort:
- unter „Anträge und Bestellungen“ eine Übersicht all Ihrer Bestellungen und Anträge inkl. der jeweiligen Vorgangsnummer und dem Bearbeitungsstatus
- unter „Karten“ die Karten, die sich bereits in Produktion befinden
Die Lieferzeit der SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) beträgt aktuell ca. 2 Wochen nach der Freigabe des Antrags durch den Kartenherausgeber (je nach Betriebsstätte/Institution die zuständige KV, KZV, (Landes-)Apothekerkammer oder das eGBR).
Hinweis: Müssen Dokumente wie z. B. Meldebescheinigungen nachgefordert werden, verzögert sich dadurch die Bearbeitung und Lieferung der SMC-B.
Bitte nutzen Sie das medisign Kundenportal, um den Status der Antragsbearbeitung Ihrer SMC-B nachzuverfolgen.
Bitte denken Sie daran, die Karte rechtzeitig zu beantragen, da Sie eine freigeschaltete SMC-B für die Installation bzw. den Weiterbetrieb der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.
Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt: Sobald Ihre SMC-B produziert ist, schicken wir sie per Einschreiben Einwurf vorzugsweise an Ihre Praxis- bzw. Apothekenanschrift. Auf Wunsch ist auch ein Versand per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich, wenn Sie dies im Antrag entsprechend auswählen.
Für Angehörige der anderen Heilberufsgruppen (z. B. Pflegekräfte, Physiotherapeut:innen und Hebammen) gilt: Bei SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, ist ausschließlich die Lieferung per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden möglich.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die zugehörige PIN in einer separaten Sendung. Den so genannten Transport-PIN-Brief schicken wir mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an die im Antrag gewählte Anschrift.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Postzustellung unter der gewählten Anschrift möglich ist. Eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist beim Einschreiben Einwurf allerdings nicht nötig: Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.
Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken ist dies auf Wunsch möglich, wenn sie diese Option im Antrag entsprechend auswählen. Die Karte und der zugehörige PIN-Brief werden dann separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden gesendet.
Für Angehörige der anderen Heilberufsgruppen (z. B. Pflegekräfte, Physiotherapeut:innen und Hebammen) gilt: SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, versenden wir ausschließlich an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden.
Inbetriebnahme, laufender Betrieb & Sperrung
Die Inbetriebnahme Ihrer SMC-B besteht aus den folgenden 2 Schritten:
1. Schritt: Freischaltung Ihrer SMC-B
Nachdem Sie die SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) von uns erhalten haben, müssen Sie die Karte noch in unserem Antrags- bzw. Kundenportal freischalten und uns somit den Empfang bestätigen. Damit werden die Zertifikate der SMC-B freigeschaltet. Sonst kann die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) nicht durchgeführt werden.
Den notwendigen Freischaltungscode finden Sie im PIN-Brief, den Sie einige Tage nach Ihrer SMC-B von uns erhalten haben. Zudem benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie im Antrag selbst festgelegt hatten.
Für diesen 1. Schritt benötigen Sie weder die TI-Hardware noch einen Techniker vor Ort, da die Freischaltung im medisign Kundenportal erfolgt.
2. Schritt: Aktivierung Ihrer SMC-B
Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihre SMC-B mit einer so genannten Transport-PIN geschützt. Vor ihrem ersten Einsatz müssen Sie diese in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern ändern.
Als technische Ausstattung benötigen Sie einen Konnektor mit einem eHealth-Kartenlesegerät (Kartenterminal), der mit Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Ihrer Apothekensoftware/Ihrem Warenwirtschaftssystem verbunden ist.
Ihr Softwarehersteller hat eine Funktion zum PIN-Management in Ihr System integriert, so dass die Aktivierung der SMC-B („erstmaliges Setzen der PIN“) sowie PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können.
Hinweis für Kunden, die auch einen elektronischen Heilberufsweis bei uns beantragen: Die Reihenfolge der Inbetriebnahme beim eHBA empfiehlt medisign genau anders herum (also erst Aktivierung, dann Freischaltung).
Für die Inbetriebnahme Ihrer SMC-B müssen Sie die Karten erst freischalten und danach aktivieren.
Mit der Freischaltung werden die Zertifikate Ihrer SMC-B veröffentlicht. Nur so können die TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) installiert werden.
Sie benötigen dazu den Freischaltungscode, den Sie im PIN-Brief finden, sowie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Antragstellung selbst vergeben hatten.
Mit der Aktivierung wird die Transport-PIN in eine selbst gewählte PIN umgewandelt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung ist Ihre SMC-B mit einer so genannten Transport-PIN geschützt. Diese finden Sie im PIN-Brief. Vor dem ersten Einsatz Ihrer SMC-B müssen Sie die Transport-PIN in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern ändern
Verwenden Sie bitte zur PIN-Änderung die Funktionen Ihres Konnektors bzw. Praxisverwaltungssystems (PVS)/Ihrer Apothekensoftware. Ihr Softwarehersteller wird eine Funktion zum PIN-Management in das System integrieren, so dass die Aktivierung der SMC-B („erstmaliges Setzen der PIN“) sowie PIN-Änderungen direkt aus dem System heraus erfolgen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.
Nachdem Sie die SMC-B (Praxis- bzw. Institutionsausweis) von uns erhalten haben, sollten Sie die Karte möglichst zügig in unserem Antrags- bzw. Kundenportal freischalten.
Mit der Freischaltung:
- bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis erhalten haben (Empfangsbestätigung).
- werden die Zertifikate der SMC-B veröffentlicht/freigeschaltet.
Wichtige Hinweise:
- Für die Installation der TI-Komponenten (Konnektor, Kartenlesegerät etc.) sind die freigeschalteten Zertifikate zwingend erforderlich. Daher sollte die Freischaltung unmittelbar nach Erhalt der SMC-B erfolgen und nicht erst am Installationstermin!
- Bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist die Reihenfolge i. d. R. genau umgekehrt: Hier empfiehlt medisign, die eHBA erst zu aktivieren (persönliche PINs zu setzen) und erst danach freizuschalten.
Sollten Sie Ihr Kennwort für den Zugang (Login) zum medisign Antrags- bzw. Kundenportal vergessen haben, können Sie jederzeit die Funktion „Ich habe meine Zugangsdaten vergessen“ nutzen, um Ihr Kennwort zurückzusetzen.
Sie erhalten dann einen Code an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und können ein neues Kennwort wählen.
Bitte bedenken Sie, dass dieser Code nur dann per Mail an Sie versendet werden kann, wenn Sie zum Zurücksetzen genau die E-Mail-Adresse eingeben, die Sie bei der Registrierung verwendet hatten.
Sollten Sie trotz korrekter E-Mail-Adresse dennoch keine Mail von uns in Ihrem Posteingang finden, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Falls einer der beiden folgenden Fälle bei Ihnen zutrifft, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie haben Ihren PIN-Brief, den wir ja mit zeitlichem Versatz zu Ihrer SMC-B an Sie versenden, nicht erhalten.
- Ihr PIN-Brief ist unauffindbar.
Sofern Sie Ihre SMC-B noch nicht freigeschaltet haben, können wir Ihnen den zugehörigen PIN-Brief erneut zusenden.
Bitte melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihrer Kunden-/Antragsnummer. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular unter:
www.medisign.de/support/kundencenter/medisign-kunden ⤏
Falls Sie Ihre SMC-B bereits freigeschaltet haben, müssen Sie eine Austausch- oder Ersatzkarte beantragen. Mehr erfahren ⤏
Das Sperr- und Kartenkennwort wurde von Ihnen selbst bei der Antragstellung festgelegt und lässt sich nach Produktion der Karte nicht mehr ändern; es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestellbestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen. Bitte denken Sie daran, die nicht mehr freischaltbare Karte zu kündigen.
Der Freischaltungscode befindet sich im PIN-Brief, den wir per Post an Sie schicken – einige Tage, nachdem wir die SMC-B per Einschreiben Einwurf an Sie versendet haben.
Der PIN-Brief enthält einen Freischaltungscode und eine Transport-PIN. Er wird sowohl für die Freischaltung als auch für die Aktivierung Ihrer SMC-B benötigt.
Zudem enthält der PIN-Brief einen PUK (Personal Unblocking Key): Wenn Sie die PIN Ihrer SMC-B dreimal falsch eingegeben haben, wird die Karte gesperrt. Mit Hilfe des PUK kann diese wieder entsperrt werden. Bei mehrfacher Falscheingabe des PUK bleibt die SMC-B allerdings dauerhaft gesperrt.
Bewahren Sie den PIN-Brief daher gut auf! Ein Nachdruck ist nach Freischaltung der Karte nicht mehr möglich!
Der PIN-Brief wird wenige Tage nach dem Versand der SMC-B gedruckt und per Einschreiben Einwurf an Sie versendet. Er enthält den Freischaltungscode zur Freischaltung Ihrer SMC-B sowie die Transport-PIN zur Aktivierung Ihrer SMC-B.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachdruck des PIN-Briefs nicht mehr möglich ist, sobald die Karte freigeschaltet wurde.
Bitte unternehmen Sie zunächst keine weiteren Eingaben, bevor Sie sich über die Ursache der Fehlversuche im Klaren geworden sind.
Falscheingabe der Transport-PIN:
- Die im Transport-PIN-Brief von medisign enthaltene Transport-PIN müssen Sie ja zunächst in eine selbst gewählte PIN mit einer Länge von 6-8 Ziffern ändern. Mehr erfahren >
- Für die Änderung der Transport-PIN haben Sie nur 3 Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe der Transport-PIN ist Ihre Karte unwiederbringlich gesperrt.
- Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren eine Austauschkarte zu beantragen.
Falscheingabe der persönlichen PINs:
- Nachdem Sie Ihre Transport-PIN erfolgreich geändert und damit Ihre SMC-B aktiviert haben, können Sie Ihre persönliche PIN nach dreimaliger Falscheingabe durch die Eingabe eines PUK (Personal Unblocking Key), den Sie ebenfalls im Transport-PIN-Brief finden, neu setzen.
- Der PUK kann insgesamt nur zehnmal genutzt werden; die dreimalige Falscheingabe des PUK führt dazu, dass dieser unbrauchbar wird. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, eine Austausch- bzw. Ersatzkarte zu beantragen.
Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese im medisign Antragsportal sperren.
Auch der Kartenherausgeber (z. B. zuständige KV oder Apothekerkammer) als ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).
Sie können Ihre SMC-B bzw. die darauf enthaltenen Zertifikate im medisign Antrags- und Kundenportal sperren.
Dazu benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber (z. B. die zuständige KV oder Apothekerkammer) die Sperrung auslöst.
Nein, eine Sperrung Ihrer SMC-B stellt keine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar. Dasselbe gilt für den eHBA.
Ob die Kartensperrung aufgrund der mehrfachen Falscheingabe eines Kennworts bzw. einer PIN oder nach Verlust der Karte erfolgte: medisign benötigt eine schriftliche Vertragskündigung, sofern keine Austausch- bzw. Ersatzkarte über das Kundenportal beantragt wird.
Hinweis: Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Sperrung Ihrer SMC-B ist unwiderruflich. Sie müssten eine neue Karte beantragen.
Bitte melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse & Kennwort) im medisign Kunden- und Antragsportal an. Über den Karteireiter „Karten“ oder über den blauen Button „Neue Karte beantragen“ können Sie Ihre Ersatzkarte bequem und einfach bestellen.
Vertrag, Rechnung & Kündigung
Um die Funktionen des SMC-B- Kunden- und Antragsportals nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse & das selbst gewählte Kennwort) anmelden.
Sie können dann:
- Ihre SMC-B-Anträge weiter bearbeiten/finalisieren
- Ihre SMC-B freischalten
- Ihre Stammdaten ändern, z. B. Bankverbindung und Rechnungsanschrift
- Ihre Bestellbestätigung bzw. Ihren Vertrag einsehen
- Ihre Rechnungen einsehen (alternativ möglich unter: www.medisign.de/portal)
- SMC-B-Folge-, Zusatz-, Austausch- und Ersatzkarten beantragen
- Ihre SMC-B sperren
Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen jederzeit im Kundenportal einzusehen. Dort können Sie zudem Ihre Stammdaten pflegen und Ihre Bankverbindung/Zahlart verwalten:
Hinweis: Zum Login können Sie Ihre vorhandenen Zugangsdaten aus dem SMC-B- Kunden- und Antragsportal nutzen. Zudem wird Ihre Kundennummer abgefragt.
Eine Zweitrechnung in Papierform ist optional erhältlich. Diese ist allerdings kostenpflichtig (2,38 Euro pro Rechnung).
Im Antragsportal haben Sie die Möglichkeit, die Papierrechnung abzubestellen.
Sie können uns bereits bei der Antragstellung Ihrer Karte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Im Nachhinein können Sie dies im medisign Kundenportal erledigen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >
Nein, das ist leider nicht möglich. Über ein Kundenkonto kann jeweils nur eine Rechnungsanschrit und IBAN verwaltet werden.
Falls mehr als eine SMC-B mit jeweils eigener Rechnung benötigt werden, dann müssen die weiteren Ausweise jeweils über ein neues Kundenkonto bestellt werden.
Ein Aussetzen der SMC-B-Gebühren oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nicht-Nutzung (z. B. wegen Fristverschiebungen bei den TI-Anwendungen oder Elternzeit) sind bei uns nicht vorgesehen.
Auf der Grundlage des zwischen uns geschlossenen Kartenvertrags stellen wir Ihnen die Zertifikatsdienste Ihrer SMC-B für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei den Gebühren für die SMC-B handelt es sich nicht um ein Nutzungsentgelt, sondern um ein Bereitstellungsentgelt.
Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) produziert medisign die Praxis- und Institutionsausweise im Auftrag der verschiedenen Kartenherausgeber (Kassenärztliche & Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Apothekerkammern, eGBR). Inwieweit Sie Ihre Karte/n in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Bitte beachten Sie, dass die SMC-B-Betriebskosten durch die jeweiligen Vereinbarungen der Kartenherausgeber mit dem GKV-Spitzenverband finanziell gefördert werden. Für detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen K(Z)V bzw. Kammer.
Mehr erfahren:
- medisign Beitrag: „TI-Förderung: Pauschalen für die SMC-B“ ⤏
- medisign Beitrag: „Startklar für die Telematikinfrastruktur“ ⤏
Alternativ käme eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin in Frage. Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13) ⤏.
Die Mindestvertragslaufzeit des Praxisausweises beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Für Apotheken ist der „Vertrag über die Erstellung von Security Modul Card Typ B“ maßgeblich, der im medisign Kunden- und Antragsportal ⤏ abrufbar ist.
Praxen finden die Bestellbestätigung für ihre SMC-B ebenfalls im medisign Kunden- und Antragsportal ⤏.
Wichtige Hinweise:
- Eine Übertragung des Ausweises auf eine andere Betriebsstätte ist nicht möglich. Bei Änderung der Betriebsstätte wird die Karte gegen eine Einmalgebühr ausgetauscht (s. medisign Preisblatt ⤏).
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB ⤏ (Absatz 13).
Eine Kündigung der Vorgängerkarte ist ebenfalls nicht notwendig, da der Vertrag zum Ende der technischen Kartenlaufzeit automatisch endet.
Ihre Folgekarte wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung berechnet (die Rechnungstellung erfolgt immer zum 15. eines Monats). Bis die Laufzeit Ihrer Vorgängerkarte endet, kann es für einen kurzen Zeitraum zu einer gleichzeitigen Berechnung kommen.
Dafür ist gewährleistet, dass Sie Ihre Folgekarte frühzeitig in Betrieb nehmen können und gleichzeitig Ihre Vorgängerkarte bis zum Ende der Laufzeit nutzen können. Denn gemäß der Empfehlung der gematik sollte die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung (z. B. TI-Anwendungen, KIM-Postfach) zu ermöglichen.
Inwieweit die gleichzeitige Nutzung von Vorgänger- und Folgekarten refinanziert wird, erfragen Sie bitte beim Kartenherausgeber (Ihre zuständige KV, KZV, Apothekerkammer bzw. das eGBR).
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer an:
medisign GmbH
Hüngert 15
41564 Kaarst
Fax: 0211 77008-165
Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB (Absatz 13).
Die Übernahme des Kundenkontos und des Praxis-/Institutionsausweises (SMC-B) ist aus formalen Gründen nicht möglich.
Bitte bestellen Sie über ein neues Kundenkonto auf www.smc-b.de Ihre eigene SMC-B.
Beachten Sie bitte, dass der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden muss.
Beantragung einer Zusatz-, Folge-, Austausch- oder Ersatzkarte
Für Praxen gilt:
Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:
- einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) oder
- einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B)
Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen.
Im medisign Kunden- und Antragsportal wird dieser zusätzliche Praxisausweis als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.
Hinweis: Sofern Ihrer Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht, werden Ihnen die Kosten für eine weitere SMC-B erstattet.
So gehen Sie vor:
- Bitte melden Sie sich im medisign Kunden- und Antragsportal mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse & Kennwort) an.
- Über den Karteireiter „Anträge und Bestellungen“ oder über den blauen Button „Neue Karte beantragen“ können Sie Ihre Zusatzkarte bequem und einfach bestellen.
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden dabei einfach übernommen, so dass Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Sie werden lediglich gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (in der Regel 5 Jahre).
Um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden zu können, müssen Sie sich einen neuen Ausweis (Folgekarte) ausstellen lassen.
Die Beantragung ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte möglich. Ihr bestehender Vertrag wird mit der Folgekarte verlängert.
Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
Sie brauchen Ihre Vorgängerkarte nicht zu sperren; die Zertifikate laufen automatisch zum Ende der technischen Kartenlaufzeit aus.
Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
Wenn Sie Ihre SMC-B verlieren oder beschädigen, können Sie im medisign Kunden- und Antragsportal in einem vereinfachten Verfahren eine neue Karte beantragen.
Austauschkarte:
- innerhalb der ersten sechs Monate nach deren Ausstellung einmalig beantragbar
- Antragsdaten der Erstkarte werden übernommen und sind nicht änderbar – bis auf das Sperr- und Kartenkennwort, das Preismodell und die Zahlungsweise/Bankverbindung
- Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass die auszutauschende SMC-B gesperrt wird.
- Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Austauschkarte nicht erneut freigeben.
Ersatzkarte:
- beantragbar nach Ablauf der ersten sechs Monate
- kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde; ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich.
- Antragsdaten der zu ersetzenden Karte werden übernommen, lassen sich auf Wunsch jedoch ändern.
- Sie werden zudem gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
- Die zuständige K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer muss die Ersatzkarte erneut freigeben.
Hinweis:
- Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.
So gehen Sie vor:
- Bitte melden Sie sich im medisign Kunden- und Antragsportal mit Ihren Zugangsdaten (Ihre bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Kennwort) an.
- Über den Karteireiter „Karten“ oder über den blauen Button „Neue Karte beantragen“ können Sie Ihre Ersatz- oder Austauschkarte bequem und einfach bestellen.
- Ihre Angaben aus dem Erstantrag werden dabei übernommen, so dass Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen.
- Sie werden gebeten, ein Sperr- und Kartenkennwort einzugeben, das Sie selbst wählen können.
Hinweise:
- Eine Ersatzkarte kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde. Ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich.
- Austausch-/Ersatzkarten werden gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkarten-/Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet.
Allgemeine Produktinformationen
SMC-B steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“. Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis sowie elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind alle synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung einer Betriebsstätte (z. B. Praxis, Apotheke oder Pflegeeinrichtung) gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) dient.
Sie ist der zentrale Baustein der TI, denn mit ihr:
- weisen sich Betriebsstätten als berechtigte Teilnehmer aus.
- kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
- können Praxen/Apotheken/Einrichtungen auf die Fachanwendungen der TI zugreifen.
- können Praxen/Apotheken/Einrichtungen Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen.
Eine „Secure Module Card – Betriebsstätte“ (SMC-B) benötigen:
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Psychotherapiepraxen
- Apotheken
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Einrichtungen der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- weitere Leistungserbringer-Organisationen im Gesundheitswesen
Die SMC-B ist ein zentraler Baustein zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Nur mit ihr kann sich eine Betriebsstätte als berechtigte Teilnehmerin authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Leistungserbringer-Institutionen, die ihren Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen, gelten die folgenden Zahlungsmodelle:
- Option A: 23,25 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: 92,00 Euro pro Jahr (jährliche Abrechnung)
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Die Beträge beinhalten jeweils bereits die Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Mehr erfahren: medisign Preisblatt ⤏
Die Preise für die SMC-B richten sich nach den Vorgaben durch die Landesapothekerkammern:
- Option A: medisign SMC-B mit quartalsweiser Abrechnung: 22,50 Euro pro Quartal (Berechnung im 3-Monats-Rhythmus)
- Option B: medisign SMC-B mit jährlicher Abrechnung: 90,00 Euro pro Jahr
Die Modalitäten können Sie im letzten Schritt der SMC-B-Beantragung unter „Zusammenfassung und Bestellung“ wählen.
Die SMC-B wird in ein eHealth-Kartenterminal (Kartenlesegerät) gesteckt, das mit dem Konnektor verbunden ist. Sie ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.
Funktionen im Einzelnen:
- Authentifikation: Im Gegensatz zur eGK oder dem eHBA weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer Institution/Eincrichtung/Betriebsstätte nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) ab.
- Signatur: Die Karte enthält ein Zertifikat für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden.
- Verschlüsselung: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem die Einrichtung Nachrichten ver- bzw. entschlüsseln kann.
- Zugriff auf TI und eGK: Die SMC-B enthält ein Zertifikat, mit dem das Personal der Einrichtung auf die Patientendaten der eGK und auf die Fachanwendungen der TI zugreifen kann.
Pro Betriebsstätte (BSNR bzw. Apothekennr.) benötigen Sie mindestens eine SMC-B, damit Sie von überall auf die TI zugreifen und die Patientendaten auf der eGK auslesen bzw. künftig auf Rezeptinformationen zugreifen können.
Hinweis für Praxen: Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür einen zusätzlichen Praxisausweis, um auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für diese zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern der Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele SMC-B Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV, KZV bzw. Apothekerkammer.
Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.
Ja, denn die Anbindung einer Praxis bzw. Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist nur mit einem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) möglich, nicht aber mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Der eHBA ist ein personenbezogener Ausweis, der Ihnen u. a. die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht.
Nein, denn die Nutzung des eHBA ist unabhängig vom Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) und hat einen anderen Einsatzzweck.
Elektronische Heilberufsausweise sind personenbezogene Ausweise, d. h. sie weisen die Identität einer Person (Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt, Apotheker) und nicht die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte nach.
Der eHBA ist für die Anbindung der Praxis bzw. Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) nicht zwingend erforderlich, aber für bestimmte Fachanwendungen der TI.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit werden die SMC-B mit einer technischen Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Sollte ein vorzeitiger Austausch der SMC-B notwendig werden, z. B. durch das Gültigkeitsende der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, wird medisign frühzeitig darüber informieren.