Von der eAU über das eRezept und die eVerordnung bis zur elektronischen Patientenakte - viele TI-Anwendungen erfordern eine qualifizierte und somit rechtsverbindliche Signatur mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Darüber hinaus benötigen Praxen, Kliniken und weitere Gesundheitseinrichtungen einen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), um sich an die TI anzubinden. Mit dem Vertrauensdienste-Ident, kurz VDA-Ident, bieten wir ein Identifizierungsverfahren an, das die Antragstellung von eHBA und SMC-B vereinfacht: