Telematikinfrastruktur: Das erwartet Praxen und Apotheken 2023
04.01.2023
In punkto Telematikinfrastruktur und Anwendungen liegt ein spannendes Jahr vor uns. So startet medisign in Kürze mit der Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) an weitere Berufsgruppen. Welche Neuerungen 2023 im Gesundheitswesen bevorstehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
01/23: eAU auch für Arbeitgeber Pflicht
Praxen müssen sie bereits seit Juli 2022 ausstellen, seit 1. Januar 2023 ist sie zudem für alle Arbeitgeber Pflicht: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich Versicherte erhalten in der Praxis ab sofort nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Wie gewohnt, müssen sie sich jedoch weiterhin zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abmelden und die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben.
Die Praxen übermitteln die AU elektronisch an die Krankenkassen; Arbeitgeber müssen die eAU-Daten selbst bei der jeweiligen Krankenkasse digital abrufen.
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01/23: EBZ für Zahnarztpraxen verpflichtend
Zahnarztpraxen müssen seit Jahresbeginn das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) einsetzen. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt u. a. der elektronische Heilberufs- bzw. Zahnarztausweis (eHBA).
01/23: Ausgabestart des medisign eHBA für Gesundheitsberufe
Im Rahmen abschließender Tests wurden Ende letzten Jahres bereits die ersten Ausweise produziert. Im Laufe dieses Monats erwarten wir die Zulassung durch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), um mit der flächendeckenden Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) für die nicht-verkammerten Gesundheitsberufe zu starten.
Im Auftrag des eGBR werden wir zunächst Hebammen, Physiotherapeut:innen sowie Gesundheits-, (Kinder-)Kranken- und Altenpfleger:innen mit den Karten ausstatten. Weitere Berufgruppen sowie die Institutionsausweise (SMC-B) werden in Kürze folgen.
Anm. d. R.: Die Zulassung ist inzwischen erfolgt (Stand: 23.01.23).
Q2/23: Tausch der ersten Praxisausweise (SMC-B)
Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit vieler medisign Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B). Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 startet der Kartentausch. Wir werden unsere Kund:innen rechtzeitig informieren, damit der Übergang von der Erst- zur Folgekarte nahtlos verläuft.
Q2/23: Go Live erster TI-Messenger
Auch im Gesundheitswesen spielt die digitale Ad-hoc-Kommunikation eine immer wichtigere Rolle. Der TI-Messenger (TIM) soll künftig einen schnellen und sicheren Austausch von Kurznachrichten zwischen den verschiedenen Akteuren ermöglichen - zunächst zwischen Gesundheitseinrichtungen und später auch zwischen Krankenkassen und Versicherten.
Erste zugelassene Sofortnachrichtendienste für Smartphone, Tablet und Desktop sollen ab dem 2. Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Sie sollen interoperabel sind, so dass TIM-Nutzer:innen ihren Anbieter frei wählen können.
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07/23: TI-Refinanzierung ändert sich
Nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), das im Dezember 2022 im Bundestag verabschiedet wurde, soll sich die Finanzierung und Erstattung von Aufwendungen für die Telematikinfrastruktur (TI) zur Jahresmitte ändern. Künftig sollen die Krankenkassen eine monatliche TI-Pauschale an Praxen und Apotheken ausgeben.
Höhe und Leistungsumfang sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bzw. der Deutsche Apothekerverband mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 vereinbaren.
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07/23: Identifizierung in der Apotheke
Das KHPflEG soll zudem die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen stärken, um mehr Menschen den Zugriff auf Anwendungen der TI zu ermöglichen, insbesondere das eRezept und die elektronische Patientenakte (ePA). Hierfür sollen künftig auch Apotheken entsprechende Authentifizierungsverfahren anbieten können.
Die erforderlichen technischen Vorgaben für die Identifizierung der Versicherten sowie Näheres zur Vergütung der Apotheken sollen bis zum 30. Juni 2023 festgelegt werden. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarten und die zugehörige PIN all ihren Versicherten bis zum 30. Juni 2023 zukommen zu lassen.
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Künftig: ePA mit Opt-out-Option
Künftig sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wer das nicht möchte, muss dies aktiv ablehnen. Die gematik hat nun den Auftrag, die so genannte Opt-out-Lösung zu prüfen, damit diese soll noch in dieser Legislaturperiode zum Einsatz kommen kann.
Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) sollen künftig Bestandteile der ePA werden.
Zum Hintergrund: Beim bisherigen Opt-in-Konzept müssen sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse aktiv für eine ePA registrieren, damit diese angelegt wird. Nachdem die gematik das VideoIdent-Verfahren untersagt hatte, können sich Versicherte derzeit ausschließlich in einer Filiale ihrer Krankenkasse identifizieren. Diese Hürde hat sich als zu hoch erweisen: Weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nutzen eine ePA, so dass sie für die Versorgung bislang keine Rolle spielt.
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Katja Chalupka
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