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Immer wieder kommt es vor, dass Anwender:innen beim Versuch, die beiden PINs ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zu aktivieren, durch Falscheingaben die Karte versehentlich sperren. Ebenso wird das selbst gewählte Freischaltkennwort häufig vergessen. Auch hier führt die mehrfache Falscheingabe zu einer Sperrung der Karte. Die Beantragung einer Austauschkarte kostet Zeit und verursacht Zusatzkosten.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Um den elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) nutzen zu können, müssen Anwender:innen ihn aktivieren, d. h. die mitgelieferten Transport-PINs in persönliche PINs ändern. Zudem müssen sie den Ausweis im medisign Kundenportal freischalten.

Vorgaben des Anbieters beachten

Die Aktivierung erfolgt über das in der Praxis, Klinik oder Apotheke eingesetzte Primärsystem (PVS, KIS, Apothekensoftware) in Verbindung mit einem für die Telematikinfrastruktur zugelassenen Kartenlesegerät und eHealth-Konnektor. Das Problem: Die Reihenfolge der Transport-PIN-Eingabe variiert von System zu System: Mal wird die zuerst die Signatur-PIN abgefragt, mal die Karten-PIN. Zur Vorgehensweise und Eingabe-Reihenfolge sowie zu den PIN-Bezeichnungen kann nur der jeweilige Softwareanbieter Auskunft geben.

Es gibt so viele verschiedene Softwaresysteme, dass medisign in seinen Anleitungen nicht jede Variante abbilden kann. Die bei uns genannte Vorgehensweise wird zwar nach unserer Kenntnis von vielen Anbietern so umgesetzt, ist aber nur als Empfehlung zu verstehen. Deshalb ist es wichtig, sich an die Vorgaben des Softwareanbieters zu halten.

Im Zweifel Rücksprache halten

Zwei PINs müssen aktiviert werden: Die Signatur-PIN (PIN.QES) ist für die qualifizierte elektronische Signatur (kurz QES) erforderlich. Die Karten-PIN (PIN.CH) dient zum Ver- und Entschlüsseln der Nachrichten sowie den Zugriff auf die Daten der eGK. Das Ändern der Transport-PINs in persönliche PINs wird i.d.R. über das Softwaresystem initialisiert; die PIN-Eingabe erfolgt dann direkt über das Kartenlesegerät.

Im medisign Transport-PIN-Brief wird erst die Signatur-Transport-PIN (PIN.QES) genannt, dann die Karten-Transport-PIN (PIN.CH). Wenn das eingesetzte Softwaresystem bzw. der Kartenleser eine andere Eingabe-Reihenfolge verlangt, ist das nicht schlimm, denn beide PINs sind ja explizit und eindeutig gekennzeichnet. Verwendet der Softwareanbieter andere Begrifflichkeiten, z. B. "T-PIN.HBA" statt "Karten-Transport-PIN" (PIN.CH), sollten Anwender:innen bei Unsicherheit vor der Eingabe lieber erst mit diesem Rücksprache halten.

Die neu zu setzenden, persönlichen PINs sollten 6-8 Zeichen umfassen. Anwender:innen sollten Ziffernkombinationen wählen, die sie sich leicht merken können und die zugleich nicht zu leicht für Dritte zu erraten sind.

Nach Sperrung Austauschkarte beantragen

Für die Änderung der beiden Transport-PINs gibt es jeweils nur drei Versuche. Nach dreimaliger Falscheingabe ist die Karte unwiederbringlich gesperrt. Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren einen neuen Ausweis, eine so genannte Austauschkarte, zu beantragen:

  • Loggen Sie sich in Ihr medisign Kundenkonto ein. Zum Login benötigen Sie die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse sowie das selbst gewählte Kennwort.
  • Klicken Sie im Tab "Karten" bei der betreffenden Karte auf den Button "Austauschkarte".
  • Alternativ können Sie den Button "Neue Karte beantragen" nutzen, der oben rechts im Portal angezeigt wird. Bitte wählen Sie hier die Option "Ich benötige eine Austauschkarte".
  • Sie werden zu einem vorbefüllten Kartenantrag geleitet. Die Antragsdaten wurden von Ihrer Erstkarte übernommen, so dass Sie nicht alles neu eingeben müssen.
  • Sie können lediglich das Freischalt- und das Sperrkennwort sowie die Zahlungsweise/Bankverbindung ändern.
  • Bitte senden Sie uns die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.
  • Denken Sie bitte auch daran, dass innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung im medisign Portal eine erneute Identifizierung erforderlich ist. Der POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt hatten, verliert sonst seine Gültigkeit.

Kosten für die Austauschkarte

Eine Austauschkarte ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Produktion der Erstkarte bestellbar. Danach muss eine Ersatzkarte bestellt werden.

Die Austauschkarte wird gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Austauschkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.

Den eHBA freischalten

Mit der Freischaltung bestätigen Antragsteller:innen gegenüber medisign, dass sie ihren Heilberufsausweis erhalten haben und die Transport-PINs erfolgreich in persönliche PINs ändern konnten. Zudem werden die Zertifikate des eHBA im Statusdienst veröffentlicht. Erst nach diesem Schritt ist der Ausweis einsatzbereit. Um den eHBA freizuschalten, ist zum einen der Freischaltungscode erforderlich, der im Transport-PIN-Brief zu finden ist. Zum anderen wird das Freischaltkennwort benötigt, das die Antragsteller:innen im eHBA-Antrag selbst vergeben hatten.

Einige Softwareanbieter empfehlen, den eHBA zuerst freizuschalten und dann zu aktivieren. Das Argument: Weil ohne Freischaltung die Zertifikate ja noch nicht in der TI bekannt sind, werden sie nach der PIN-Änderung als "unbekannt" angezeigt. Dies könnte zur Verunsicherung der Anwender:innen führen.

Die Empfehlung von medisign lautet dagegen, den eHBA erst freizuschalten, nachdem die Transport-PINs erfolgreich in persönliche PINs geändert werden konnten. Denn wenn die Aktivierung aus den o.g. Gründen nicht klappt, würden die Zertifikate eines gesperrten Ausweises im Statusdienst veröffentlicht - und es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, im vereinfachten Prozess eine Austauschkarte zu bestellen. Im Zweifel sollten Anwender:innen Rücksprache mit ihrem Anbieter halten.

So funktioniert die Freischaltung:

Antragsteller:innen sollten mit der Freischaltung auf jeden Fall so lange warten, bis sie sowohl den Brief mit dem eHBA als auch den Transport-PIN-Brief von medisign erhalten haben. Aus Sicherheitsgründen werden diese getrennt und mit zeitlichem Versatz versendet. So funktioniert die Freischaltung:

  • Loggen Sie sich in Ihr medisign Kundenkonto ein. Zum Login benötigen Sie die bei der Registrierung genutzte E-Mail-Adresse sowie das selbst gewählte Kennwort.
  • Wählen Sie bitte den Tab "Karten".
  • Sie sehen eine Übersicht Ihrer medisign Karten. Klicken Sie bei der relevanten Karte auf den grünen Button "Freischalten".
  • Geben Sie in der Dialogbox das bei der Antragstellung selbst gewählte Freischaltkennwort und den Freischaltungscode ein.
  • Klicken Sie auf "Karte freischalten".

Freischaltkennwort vergessen?

Das persönliche Freischaltkennwort ist leider nicht reproduzierbar. Das bedeutet, dass es sich nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern lässt. Nach fünf Falscheingaben wird der Ausweis gesperrt und es muss eine Austauschkarte beantragt werden (s. o.).

Unsere Tipps:

  • Falls Sie sich das Freischaltkennwort nicht notiert bzw. es vergessen haben, finden Sie als Merkhilfe das erste und das letzte Zeichen Ihres Freischaltkennworts später in Ihrer Antragskopie wieder.
  • Sie haben bei der Antragstellung die Möglichkeit, als Erinnerungshilfe einen Hinweis für das Freischaltkennwort festzulegen, den Sie später (im Rahmen der Freischaltung) per Mail abrufen können.
  • Das Freischaltkennwort, das Sie festgelegt hatten, muss gemäß Vorgabe aus einem einzelnen Wort bestehen und mindestens 8 Zeichen lang sein.
Katja Chalupka
 

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Um digitale AU-Bescheinigungen zu unterzeichnen, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Wer den Ausweis bereits bestellt, aber noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise den Praxisausweis (SMC-B) für die Signatur nutzen. Eine fristgerechte Umstellung auf die eAU ist dann trotzdem bereits möglich.

medisign SMC-B Laptop

Übergangsregelung für die eAU

Praxen sind künftig gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient:innen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Sind sie bis zum Start der eAU am 1. Oktober 2021 noch nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet, gilt eine Übergangsregelung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt hatten.

Noch bis zu 31. Dezember 2021 können Praxen das alte Verfahren anwenden und den "gelben Schein" (Muster 1) nutzen. Auch in punkto Signatur gibt es eine Übergangslösung, so dass auch ohne eHBA bereits auf die eAU umgestellt werden kann.

Längere eHBA-Lieferzeiten

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigen (Zahn-)Ärzt:innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Wer bereits einen eHBA bestellt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann übergangsweise die SMC-B zum Unterschreiben nutzen. Über eine SMC-B verfügen alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Aufgrund des sehr hohen eHBA-Bestellaufkommens in den verschiedenen Heilberufsgruppen - neben (Zahn-)Ärzt:innen auch Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen - kommt es bei medisign aktuell zu längeren Lieferzeiten. Dank der Übergangsregelung müssen sich eHBA-Antragsteller:innen keine Sorgen machen, wenn sie zum eAU-Start noch keinen Ausweis erhalten haben.

Update vom 20.07.2022:

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Praxen die elektronisch signierten eAU-Bescheinigungen über den sicheren E-Mail-Dienst KIM an die Krankenkassen versenden. Mehr erfahren (Weiterleitung zu dgn.de) >

Zum Einsatz des eHBA schreibt die KBV aktuell auf ihrer Seite: "Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden." (Quelle: www.kbv.de/html/e-au.php >)

Inzwischen ist bereits ein Großteil der niedergelassenen Ärzt:innen mit einem eHBA ausgestattet. Bei medisign gibt es aktuell keine längeren Lieferzeiten.

Technische Ausstattung für die eAU

Trotz Übergangsregelung ist es ratsam, die Praxis zügig auf die eAU vorzubereiten. Als technische Ausstattung ist neben dem eHBA* mindestens ein TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) erforderlich. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektor-Anbieter bereitstellen. Außerdem sei ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Damit Praxen die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln können, benötigen sie den E-Mail-Fachdienst KIM ("Kommunikation im Medizinwesen"). Laut KBV gibt es derzeit 34 von der gematik zugelassene Anbieter. Dazu zählt auch der medisign-Gesellschafter Deutsches Gesundheitsnetz (DGN). Der Dienst DGN KIM wird in Kooperation mit zehn verschiedenen Praxissoftware-Herstellern angeboten, u. a. InterData Praxiscomputer GmbH (mit dem PVS InterARZT), Frey ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3) und INDAMED GmbH (MEDICAL OFFICE). Die Bestellung erfolgt direkt beim Anbieter.

Hinweis für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen

Update vom 4.10.21: Nach Informationen der gematik lassen sich die qualifizierten Signaturen der eAU-Bescheinigungen, die mit medisign Vorläuferausweisen (eHBA und ZOD-Karten der Generation 0; Lieferung vor Ende 07/20) erzeugt wurden, aktuell nicht elektronisch prüfen. "Aus Sicht von medisign ist es sehr bedauerlich, dass die TI-Anwendungen die Vorläuferausweise bis dato noch nicht unterstützen", sagt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. "Grund hierfür ist ein konfiguratorisches Problem, für das medisign nicht verantwortlich zeichnet. Auch mit Blick auf das bald startende eRezept hoffen wir, dass die gematik rasch zu einer Lösung gelangt und sind auch weiterhin gern bereit, hierbei Unterstützung zu leisten."

Bereits seit medisign im vergangenen Jahr als Anbieter des eHBA G2 zugelassen wurde, haben Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die Möglichkeit, zum eHBA der aktuellen Generation zu wechseln - unabhängig von der Restlaufzeit der bisherigen Karte. Gemäß den Vorgaben der gematik müssen sie dabei allerdings den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 durchlaufen. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an die Bestandskund:innen ausgeliefert. Aufgrund des hohen Bestellaufkommens muss aktuell zudem mit längeren Lieferzeiten gerechnet werden. Übergangsweise können auch die Inhaber:innen von Vorläuferausweisen die AU-Bescheinigungen alternativ mit Hilfe der SMC-B signieren.

Mehr erfahren:

Quellen & weitere Informationen

 

* Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar, so dass mit diesen Ausweisen nur Einzelsignaturen möglich sind. Die eHBA der 2. Generation (G2) hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente auf einen Schlag zu signieren.

 

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Für die Beantragung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) bietet medisign jetzt ein weiteres Identifizierungsverfahren an: Antragsteller:innen aus dem stationären Sektor können sich hausintern durch zertifizierte Mitarbeitende identifizieren lassen. Verschiedene Kliniken und Klinikverbünde setzen VDA-Ident bereits erfolgreich ein - mit dem Ziel, den eHBA-Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Ident_janjf93 auf Pixabay

Einsatz im Kliniksektor

Zum Hintergrund: Im Rahmen der eHBA-Beantragung ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen Antragsteller:innen eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Als verlässliches Verfahren hat sich dabei das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG herauskristallisiert. Dazu weisen sich die Antragsteller:innen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei einer Filiale ihrer Wahl aus.

Mit dem Vertrauensdienste-Ident-Verfahren, kurz VDA-Ident, gibt es nun eine weitere Methode der Identifizierung. Dabei übernehmen Mitarbeitende in Kliniken oder Klinikverbünden, zum Beispiel aus der Verwaltung, die Identitätsfeststellung ihrer (beleg-)ärztlichen Kolleg:innen und ersparen ihnen somit den Weg zur Postfiliale. Das VDA-Ident kommt somit einer Vor-Ort-Identifizierung gleich.

Schulung durch medisign

Die Vor-Ort-Identifizierer:innen werden durch medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert. Lohnenswert ist dieses hausinterne Identifizierungsverfahren dort, wo viele Mitarbeitende und ggfls. auch Beleg:ärztinnen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) benötigen - also insbesondere in Kliniken und Klinikverbünden. Denn VDA-Ident vereinfacht und beschleunigt nicht nur den eHBA-Antragsprozess, sondern entlastet auch die Antragsteller:innen.

Das Ident-Formular, das Identifizierer:in und Antragsteller:in vor Ort gemeinsam ausfüllen, wird ohne Umwege gemeinsam mit den Antragsunterlagen per Post an medisign versendet. Eine Siegelprüfung seitens medisign sorgt für eine zusätzliche Prozess-Absicherung.

Wichtige Hinweise für unsere Kunden

  • Das neue VDA-Ident-Verfahren richtet sich in erster Linie an Antragsteller:innen aus dem Kliniksektor.
  • VDA-Ident ist nur für die Beantragung von medisign eHBA möglich und wenn Ihr Arbeitgeber an diesem Verfahren teilnimmt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Verwaltung und holen Sie die Genehmigung Ihres Arbeitgebers ein.
  • Falls Sie für die Identifizierung einen Reisepass verwenden, bringen Sie bitte eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) bzw. einen Aufenthaltstitel mit zur Identifizierung.
  • Bitte legen Sie eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung bzw. Ihres Aufenthaltstitel den einzusendenden Antragsunterlagen bei.
  • Mehr erfahren: Warum benötige ich eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel? >

Kontakt für Kliniken

Interessierte Klinken oder Institutionen, die das VDA-Ident-Verfahren in ihrem Haus bzw. ihrer Organisation einführen möchten, können sich gern bei medisign melden.

Erfahren Sie mehr über besondere Konditionen für Großkunden bei Herrn Steffen Bucksteeg, Ansprechpartner für Kliniken. Seine Kontaktdetails finden Sie unter:

www.medisign.de/loesungen/fuer-kliniken/

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Wer bei medisign einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragt, muss sich gemäß Vorgabe in einer Postfiliale identifizieren lassen. Wird hierfür anstelle des Personalausweises der Reisepass verwendet, benötigt medisign auf jeden Fall eine gültige Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel. Die Nachforderung dieser Bescheinigungen führt dazu, dass sich die Lieferung des eHBA verzögert.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Immer wieder versäumen Antragsteller*innen, die ihren Reisepass für das POSTIDENT-Verfahren genutzt hatten, ihren eHBA-Antragsunterlagen eine gültige Meldebescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel beizufügen. Allein im vergangenen Monat musste medisign über 1.000 dieser Bescheinigungen nachfordern. Das sorgt zum einen für hohen zusätzlichen Aufwand bei der Antragsbearbeitung und -prüfung. Zum anderen verzögert sich dadurch auch die Kartenproduktion - und die Kundinnen und Kunden müssen länger auf ihren eHBA warten.

Nachweis der Meldeanschrift erforderlich

Die Ausstellung des eHBA erfordert einen Nachweis der Meldeanschrift. Ausschließlich dorthin wird der Ausweis ja per Einschreiben versendet. Während auf einem deutschen Personalausweis die Meldeanschrift auf der Rückseite steht, ist dies beim Reisepass nicht der Fall.

Wenn Antragsteller*innen ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, müssen sie daher – zusammen mit ihren Antragsunterlagen – eine der folgenden Bescheinigungen als Kopie bei uns einreichen:

  • bei EU-Bürger/innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • bei anderen Nicht-EU-Bürger/innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
  • bei Bürgern aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)

Auf identische Unterschriften achten

Ein weiterer Fall, der bei der Antragsbearbeitung und -prüfung immer wieder auftaucht: Die Unterschriften im eHBA-Antrag und auf dem Ausweisdokument oder Ident-Formular unterscheiden sich. Es reicht nicht aus, die Antragsunterlagen mit einem Kürzel oder einer Paraphe zu versehen. Die Unterschrift muss mit derjenigen im Ausweisdokument und im Ident-Formular übereinstimmen.

Anders als beim Nachweis der Meldeanschrift ist es hier nicht möglich, Dokumente nachzureichen. Unterschiedliche Unterschriften führen zur Ablehnung des eHBA-Antrags. Antragsteller*innen müssen dann einen neuen Antrag stellen, was wiederum für Aufwand, Zeitverlust und Unmut sorgt.

Zum Hintergrund: Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ist medisign gemäß Vorgabe dazu verpflichtet, vor Ausstellung des eHBA jeden Antrag nach festgelegten Regeln sorgfältig zu prüfen. Denn der Ausweis verfügt über die Funktion einer qualifizierten Signatur, d. h. sein Träger bzw. seine Trägerin kann damit elektronische Signaturen erzeugen, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt sind. Insofern müssen im Antragsprozess die Identitäten der Antragsteller*innen zweifelsfrei sichergestellt werden.

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Der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sowie für den Zugriff auf die eGK erforderlich. Im Auftrag der Heilberufskammern produziert medisign als zugelassener Anbieter eHBA für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren eHBA bei uns beantragen, mit welchen Lieferzeiten zu rechnen ist und wie Sie den Ausweis in Betrieb nehmen.

eHBA von medisign

Schritt für Schritt zum eHBA

1.

Bitte halten Sie für die Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltstitel sowie ein aktuelles Passfoto bereit.

2.

Wählen Sie im medisign Antragsportal bitte Ihre Berufsgruppe und Ihre zuständige Kammer aus:
www.ehba.de

3.

Je nach Kammer starten Sie Ihren Antrag direkt im medisign Portal oder werden zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer weitergeleitet. Folgen Sie dort bitte den Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus.

4.

Ihre Kammer leitet Sie zu einem (vorbefüllten) Antrag oder übergibt Ihnen eine Vorgangsnummer für das medisign Portal. Bitte finalisieren Sie bei uns Ihren Online-Antrag.
Anleitung Antragstellung >

5.

Bitte drucken Sie Ihre Antragsunterlagen nach sorgfältiger Überprüfung aus und unterzeichnen Sie diese an den entsprechenden Stellen.

6.

Senden Sie uns bitte Ihre Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Lassen Sie sich per POSTIDENT identifizieren.

7.

Ihre Kammer prüft Ihren eHBA-Antrag und gibt Ihren Ausweis für die Produktion frei.

8.

Nach Freigabe durch die Kammer wird der Ausweis bei uns im Trustcenter produziert.

9.

Wir versenden Ihren eHBA und den PIN-Brief getrennt voneinander an Ihre im Antrag gewählte Versandanschrift.

10.

Um Ihren eHBA nutzen zu können, müssen Sie ihn aktivieren und freischalten. Anleitung Inbetriebnahme >

Einige Tipps für die Beantragung

  • Nutzen Sie für die Antragstellung am besten die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome – jeweils in der aktuellsten Version.
  • Legen Sie zunächst ein Kundenkonto an (Registrierung) bzw. loggen Sie sich in Ihr vorhandenes Kundenkonto ein (Anmeldung). Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihren Antrag zwischenspeichern können. Wenn die Antragseingabe unterbrochen wird und einen gewissen Zeitraum überschreitet, kommt es sonst aus Sicherheitsgründen zum Verlust der bereits eingegebenen Daten – und die finale Bestellung ist nicht möglich.
  • Sie müssen im Antrag zwei Kennwörter vergeben: ein Freischaltkennwort, das Sie später für die Freischaltung Ihres Ausweises benötigen, sowie ein Sperrkennwort, um den Ausweis bei Verlust oder Diebstahl sperren zu können. Bitte merken Sie sich diese beiden Kennwörter gut, da sie nicht reproduzierbar sind!
  • Bitte machen Sie keine handschriftlichen Änderungen in Ihrem Kartenantrag! Dies würde zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Nutzen Sie stattdessen bitte die Funktion „Antrag korrigieren“ in Ihrem Kundenkonto und drucken ihn neu aus. Mehr erfahren: „So lässt sich die Ablehnung von Anträgen vermeiden“ >
  • Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen als normale Briefsendung (und nicht als Einschreiben) an das medisign Trustcenter:
    medisign Auftragseingang
    Postfach 12 01 47

    42676 Solingen
  • Beachten Sie bitte, dass die für Ihren Ausweis notwendige Identifizierung innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen muss.
    Mehr erfahren: „Identifizierung per POSTIDENT: Bitte 14-Tage-Frist beachten!“
  • Sie nutzen einen Vorläuferausweis (eHBA der Generation 0 oder ZOD-Karte) von medisign? Alles Wichtige zum Kartenwechsel finden Sie hier: „Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zum eHBA G2“ >
  • Detaillierte Erklärungen zum Antragsprozess bietet unser Video-Tutorial sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung: „Antragstellung Ihres Heilberufsausweises (eHBA G2)“ >

Was passiert nach Auftragseingang?

  • Die Antragsunterlagen werden durch uns und die zuständige Kammer geprüft. Diese erteilt dann medisign die Produktionsfreigabe für Ihren eHBA.
  • Die Lieferzeit variiert in Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen. Mehr erfahren >
  • Um Wartezeiten bei telefonischen Anfragen an das medisign Kundencenter zu vermeiden, bitten wir Sie herzlich, den Bearbeitungsstatus Ihres eHBA über folgenden Link selbst abzurufen: www.ehba.de/statusabruf >
  • Alternativ können Sie sich im medisign Kundenportal über den Bearbeitungsstatus Ihres eHBA informieren.

Wie nehme ich den eHBA in Betrieb?

  • Sobald Ihr eHBA produziert ist, schicken wir den Ausweis per Einschreiben Einwurf an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift oder – falls im Antrag explizit gewünscht – an die verifizierte Praxis- bzw. Apothekenanschrift.
  • Den Transport-PIN-Brief mit den zugehörigen PINs erhalten Sie in einer separaten Sendung mit zeitlichem Versatz ebenfalls per Einschreiben Einwurf an Ihre im Antrag angegebene Anschrift.
  • Die Inbetriebnahme des Ausweises gliedert sich in zwei Schritte: die Aktivierung (Änderung der Transport-PINs in selbst gewählte PINs) und die Freischaltung des eHBA; beides wird in der Anleitung „eHBA G2: PIN-Änderung und Freischaltung“ näher beschrieben.
  • Wichtiger Hinweis: Für die Inbetriebnahme Ihres eHBA muss Ihr Konnektor über das eHealth-Update (ab PTV3) verfügen, das Ihnen Ihr TI-Anbieter bzw. Dienstleister vor Ort (DVO) zur Verfügung stellt. Erst danach kann Ihr Ausweis erkannt werden.
  • Bitte beachten Sie zudem, dass die PIN-Änderung in Ihrem Primärsystem durch Ihren Praxis-/Apothekensoftware-Anbieter betreut wird; er stellt Ihnen die Software dafür zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen daher direkt an Ihren Anbieter.
  • Eine alternative Methode zum Ändern der PINs stellt medisign mit dem DGN PINtool bereit: Anleitung „eHBA G2: PIN-Änderung mit dem DGN PINtool“ >
  • Nach erfolgreicher PIN-Änderung loggen Sie sich bitte ins medisign Kunden- und Antragsportal ein, um Ihren Ausweis mit Ihrem Freischaltkennwort (dieses hatten Sie bei der Antragstellung selbst vergeben) und Freischaltungscode (diesen finden Sie ebenfalls im Transport-PIN-Brief) freizuschalten.

Weitere Informationen

 

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Update des Beitrags am 13.10.22

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Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme unser Kontaktformular.

 

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Immer wieder kommt es vor, dass Anträge für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Angaben abgelehnt werden müssen. Dies führt sowohl bei den Antragstellern als auch bei den Kartenanbietern zu erhöhten Aufwänden und einer Verlängerung der Lieferzeit. Wir haben die häufigsten Gründe für eine Ablehnung zusammengestellt - sowie Tipps, wie sich diese vermeiden lässt.

eHBA Beantragung - Ablehnung vermeiden

Der Antragsprozess für einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist komplex: Ist die Online-Bearbeitung des Antragsformulars erfolgreich abgeschlossen und der Ausweis verbindlich bestellt, müssen die Unterlagen noch ausgedruckt, unterzeichnet und versendet werden. Zudem ist eine Identifizierung in einer Postfiliale erforderlich. Bei den verschiedenen Schritten kann es zu Unstimmigkeiten oder Fehlern kommen, die zu einer Ablehnung des Antrags führen und den Antragsprozess verzögern. Für Antragsteller bedeutet eine Ablehnung, dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Um dies zu vermeiden, bittet medisign darum, die folgenden Punkte zu beachten.

Zum Hintergrund: Als Vertrauensdiensteanbieter ist medisign gemäß Vorgabe verpflichtet, vor Ausstellung des eHBA jeden Antrag nach festgelegten Regeln sorgfältig zu prüfen. Denn der Ausweis verfügt über die Funktion einer qualifizierten Signatur, d. h. sein Träger kann damit elektronische Signaturen erzeugen, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt sind.

POSTIDENT: Bitte an 2-Wochen-Frist denken

Gehen innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Antragstellung im medisign Portal keine Identifizierungsdaten bei medisign ein, führt dies zu einer Ablehnung des eHBA-Antrags. Denn der POSTIDENT-Coupon, den Sie ja mit Ihren Antragsunterlagen ausdrucken, verliert den Regelungen der Deutschen Post zufolge nach diesem Zeitraum seine Gültigkeit. Bitte denken Sie daher daran, die für den eHBA notwendige Identifizierung zügig vornehmen zu lassen. Ohne vorherige Identifizierung können wir den eHBA nicht für Sie produzieren.

Unser Tipp: Nutzen Sie bei der Identifizierung vor Ort in der Postfiliale doch gleich die Gelegenheit, die unterzeichneten Antragsunterlagen als normale Postsendung (bitte nicht per Einschreiben!) an medisign zu schicken. Den PostIdent-Coupon senden Sie natürlich nicht mit ein - ebensowenig wie die Antragskopien, die für Ihre Unterlagen bestimmt sind.

Mehr erfahren in unseren FAQ:

Unterschriften fehlen oder unterscheiden sich

Die ausgedruckten Antragsunterlagen, die Antragsteller per Post an medisign schicken, sind häufig nicht vollständig unterschrieben. Ebenso kommt es immer wieder vor, dass sich die Unterschriften im Antrag von derjenigen auf dem Ausweisdokument oder Ident-Formular (i. d. R. POSTIDENT) unterscheiden. Eine Unterschrift im Ausweis, aber nur ein Kürzel oder eine Paraphe im Antrag - dies würde zum Beispiel zur Ablehnung des eHBA-Antrags führen.

Bitte prüfen Sie daher, ob Sie alle erforderlichen Stellen in den Antragsunterlagen rechtsverbindlich unterzeichnet sowie mit Datumsangabe versehen haben und stellen Sie sicher, dass die Unterschriften in den Antragsunterlagen mit derjenigen auf Ihrem Ausweisdokument und dem Ident-Formular übereinstimmen.

Namen oder Adressdaten stimmen nicht überein

Es kommt auch dann zu einer Ablehnung, wenn der Antragsteller in den Antragsunterlagen eine andere Schreibweise seines Namens nutzt als in seinem Ausweisdokument angegeben. Gleiches gilt für die Anschrift: Gerade im Zusammenhang mit einem Umzug ist dies zu bedenken.

Bitte geben Sie in den Antragsunterlagen daher Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift unbedingt so an, wie sie im Ausweisdokument eingetragen sind.

Stellen Sie bitte auch sicher, dass Ihr Name und Ihre Adresse in den Antragsunterlagen mit den Angaben auf dem Ident-Formular übereinstimmen: ggfls. in der Postfilale die elektronisch erfassten Ident-Daten noch einmal vorlesen lassen.

Fehlerhafte Vorbefüllung

Je nach Kammer starten Sie Ihren Antrag nicht direkt im medisign Portal, sondern werden zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer weitergeleitet, damit Ihr Antrag dort zunächst mit Ihren Stammdaten vorbefüllt werden kann. Ist dies bei Ihnen der Fall, prüfen Sie bitte die von Ihrer Kammer gelieferten Stammdaten. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Kammer.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag im medisign Portal finalisieren, sind von der Kammer vorausgefüllte Felder gemäß Vorgabe leider nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Sie müssten sich also bitte an Ihre Kammer wenden, damit diese die Stammdaten entsprechend ändern kann.

Keine handschriftlichen Änderungen

Machen Sie bitte keine handschriftlichen Änderungen in Ihrem Antrag, indem Sie zum Beispiel Ihre Kontoverbindung mit dem Kugelschreiber nachträglich eintragen. Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, nutzen Sie stattdessen bitte die Funktion „Antrag korrigieren“ in Ihrem Kundenkonto und drucken Sie den Antrag anschließend neu aus.

Hinweis: Ihr Kundenkonto erreichen Sie über den folgenden Link - unter Angabe Ihrer Logindaten (Ihre bei der Registrierung genutzt E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Kennwort):
Zum eHBA Kundenportal >

An Meldescheinigung oder Aufenthaltstitel denken

Wenn Sie bei der eHBA-Beantragung anstelle des Personalausweises (der ja bereits die Meldeanschrift beinhaltet) einen Reisepass für die notwendige Identifizierung nutzen, benötigen wir:

  • bei EU-Bürger/innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • bei anderen Nicht-EU-Bürger/innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
  • bei Bürgern aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)

Bitte denken Sie daran, diese Bescheinigung als Kopie zusammen mit Ihren Antragsunterlagen bei uns einzureichen.

Mehr erfahren: Warum benötige ich eine Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel? >

Geeignetes Foto wählen

Bitte denken Sie daran, dass wir ein aktuelles Foto von Ihnen benötigen. Sie können entweder ein digitales Foto während der Antragstellung hochladen oder ein Passfoto in Papierformat mit Ihren Antragsunterlagen einsenden.

Stellen Sie bitte sicher, dass die Bildqualität für den Druck ausreichend ist. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Vorgaben für das Lichtbild >.

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Nach Vorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 1. April 2021 nur noch dann Praxisausweise (SMC-B) beantragen, wenn sie bereits einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. Da bis dato jedoch noch gar keine eHBA für Psychotherapeuten zur Verfügung stehen, gilt hier eine Übergangsregelung*.

medisign SMC-B Laptop

Grundlage für die neue Regelung ist das "Patientendaten-Schutz-Gesetz" (PDSG), das im Oktober 2020 in Kraft trat. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden damit "digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt". Für die Beantragung des elektronischen Praxis- und Institutionsausweises schafft das Gesetz jedoch eine formale Hürde: Eine SMC-B darf dann nur noch ausgegeben werden, wenn der Antragsteller bereits einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) erhalten hat.

Ziel: klare Zuordnung

"Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann", so § 340 Abs. 5 SGB V im Wortlaut. Das BMG erklärt die neue Regelung damit, dass die Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution an den elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis gekoppelt sei. Daher könnten nur solche Institutionen eine Institutionenkarte erhalten, denen ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis habe. Dieser Leistungserbringer habe dafür zu sorgen, dass nur Berechtigte auf die Institutionenkarte zugreifen.

Bei einer Sperrung des Heilberufsausweises habe die sperrende Stelle diejenige Stelle zu unterrichten, die die Institutionenkarte ausgibt. Diese müsse dann auch die Institutionenkarte sperren. Während bei den Praxen also die jeweiligen zuständigen Kammern die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen informieren müssten, sind im Fall der Apotheken die Apothekerkammern sowohl für die eHBA als auch für die SMC-B zuständig.

Im Antragsportal bestätigen

Die KBV hatte nach eigenen Angaben im Oktober des vergangenen Jahres eine Übergangsfrist erwirkt, nach Vertragsärzte und -psychotherapeuten die SMC-B auch ohne eHBA beantragen konnten. Diese endet zum 1. April 2021. Nach Vorgabe der KBV müssen SMC-B-Antragsteller daher im medisign Antragsportal unter dem Punkt "Sicherheit" nun bei folgender Selbstauskunft ein Häkchen setzen: "Hiermit bestätige ich, dass der im Antrag aufgeführten Leistungserbringerinstitution ein Leistungserbringer zugeordnet werden kann, der Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises ist oder diesen bereits beantragt hat."

Für Psychotherapeuten ergibt sich die Problematik, dass Stand heute noch gar keine elektronischen Heilberufsberufsausweise (eHBA) für diese Berufsgruppe zur Verfügung stehen. So berichtet zum Beispiel die Psychotherapeutenkammer NRW, dass aktuell der elektronische Psychotherapeutenausweis noch nicht bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bestellt werden könne und dass Verhandlungen mit den potenziellen VDA derzeit noch liefen.

Übergangsregelung für Psychotherapeuten

Einer dieser VDA wird künftig medisign sein. Derzeit arbeitet der Signaturkarten-Anbieter mit Hochdruck daran, eHBA für Psychotherapeuten (auch elektronischer Psychotherapeutenausweis genannt) möglichst bald ausgeben zu können. Für die anderen Berufsgruppen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) stehen die Ausweise bereits flächendeckend zur Verfügung.

Bis Ende Juni gilt daher eine Übergangsregelung der KBV, wonach auch Psychotherapeuten ohne eHBA eine SMC-B beantragen und dabei das oben genannte Häkchen im Antragsportal setzen dürfen. Die Anträge werden während dieser Frist von den Kassenärztlichen Vereinigungen dennoch bearbeitet und nicht aus diesem Grund abgelehnt.

SMC-B nötig für TI-Anschluss

Für Apotheken wird es bei der SMC-B-Bestellung absehbar wohl ähnliche Vorgaben geben. Nach einem Bericht in der Deutschen Apotheker Zeitung hatten verschiedenen Apothekerkammern deshalb ihren Mitgliedern bereits im September 2020 empfohlen, möglichst noch im selben Monat eine SMC-B für ihre Apotheken und alle Filialen zu beantragen.

Wer bis zum Inkrafttreten des PDSG noch keine SMC-B habe, so die Apothekerkammer Berlin, komme in eine "Warteschleife". Denn dann müsse man zuerst einen HBA haben, bevor die SMC-B beantragt werden könne. Damit würde sich der gesamte Prozess der TI-Anbindung verzögern.

Sogar Sperrung vorhandener SMC-B?

Auch für Zahnärzte dürfte künftig gelten: Beantragung einer SMC-B nur noch mit gültigem eHBA. In einem Interview mit Quintessence Publishing Deutschland im September 2020 sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): "Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal besonders auf die im [...] PDSG enthaltene Regelung hinweisen: So darf eine KZV eine SMC-B, den elektronischen Praxisausweis, nur noch dann ausgeben, wenn in der Praxis mindestens ein HBA vorhanden ist. Wenn nicht, darf keine SMC-B ausgegeben und bereits vorhandene SMC-B müssen gesperrt werden."

Eine Praxis dürfe nicht einmal mehr die Online-Prüfung der eGK durchführen, wenn kein HBA vorhanden sei. "Es ist also sehr wichtig, dass sich insbesondere die Zahnärztekammern, die teils jetzt erst mit der Ausgabe der HBA beginnen, klarmachen, was es für Konsequenzen hat, bis Ende des Jahres eine Flächendeckung mit HBAs zu gewährleisten", so Dr. Plochinger weiter.

Quellen & weitere Informationen

 

* Update des Beitrags im Juni 2021; Anm. d. R.: Der ePsychotherapeutenausweis (ePtA) ist inzwischen bei medisign erhältlich.

 

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Katja Chalupka
 

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Bei der Inbetriebnahme des elektronischen Heilberufsausweises der 2. Generation (G2) steht medisign Kunden für die Aktivierung jetzt eine weitere Methode zur Verfügung. Mit dem DGN PINtool lassen sich die beiden Transport-PINs des Ausweises schnell und bequem in persönliche PINs ändern. Benötigt wird dazu ein Kartenlesegerät, das per USB direkt am Rechner angeschlossen ist. 

medisign eHBA

In den vergangenen Wochen haben Praxen dem medisign Kundencenter immer wieder über Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme ihres eHBA G2 in der Telematikinfrastruktur (TI) berichtet. Zum einen muss der Konnektor über das eHealth-Update für die medizinischen TI-Anwendungen (PTV3) verfügen. Erst danach kann der Ausweis erkannt und in Betrieb genommen werden. Das Problem: Noch nicht alle Praxen verfügen über dieses Update, das der TI-Anbieter bzw. Dienstleister vor Ort (DVO) bereitstellt.

Zum anderen wird die PIN-Änderung über das Primärsystem vorgenommen. Dies betreut der jeweilige Praxis-/Apothekensoftware-Anbieter; er stellt individuell eine Software dafür zur Verfügung. Hier kann medisign verständlicherweise keinen Support leisten, so dass sich eHBA-Kunden bei  Rückfragen zur Aktivierung des Ausweises in ihrem Primärsystem daher direkt an den Softwareanbieter wenden müssen.

USB-Kartenleser nötig

Um den eHBA-Kunden in dieser Situation dennoch weiterzuhelfen, bietet medisign in Zusammenarbeit mit seinem Partnerunternehmen und technischen Dienstleister Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) nun eine alternative Methode für die Aktivierung an: Mit dem DGN PINtool lassen sich die Transport-PINs des eHBA G2 ebenfalls in persönliche PINs umwandeln - allerdings außerhalb der TI. Dazu benötigen Praxen einen Kartenleser, der per USB direkt am Rechner angeschlossen ist. Mit den Kartenterminals für die TI lässt sich das DGN PINtool nicht nutzen.

Einige Praxen besitzen vielleicht noch ein Kartenlesegerät aus Vor-TI-Zeiten, etwa CHERRY ST-2000 oder ReinerSCT cyberJack one. Eine Liste der kompatiblen Kartenleser finden Interessenten in der u. g. Anleitung. Auf den Geräten sollte jeweils der aktuellste Treiber installiert sein.

Kostenfrei mit Windows oder MAC OS nutzbar

Das vom DGN entwickelte Werkzeug steht medisign Kunden online kostenlos unter der Adresse www.dgn.de/pintool zur Verfügung. Es lässt sich sowohl unter Windows als auch unter Mac OS nutzen.

In der folgenden Anleitung wird Schritt für Schritt erklärt, wie die beiden Transport-PINs des eHBA mit dem DGN PINtool geändert werden. Die Screenshots basieren auf der Aktivierung unter Windows; unter MAC OS ist der Ablauf jedoch identisch.

Anleitung: "eHBA G2: PIN-Änderung mit dem DGN PINtool" >

Zum Hintergrund:

Der elektronische Heilberufsausweis verfügt - ebenso wie andere Signaturkarten - über zwei PINs: eine für die qualifizierte Signatur (Signatur-PIN) und die andere für die übrigen Kartenfunktionalitäten, etwa Authentifizierung und Verschlüsselung (Karten-PIN). Produktionsseitig ist jeder Ausweis mit zwei Transport-PINs versehen, die dem Karteninhaber im so genannten Transport PIN-Brief mitgeteilt werden. Diese Transport-PINs müssen vor dem ersten Einsatz durch selbstgewählte PINs ersetzt werden, damit der Ausweis in Betrieb genommen werden kann.

In einem weiteren Schritt muss der Karteninhaber seinen eHBA noch freischalten, d. h. medisign als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) den Empfang des Ausweises bestätigen. Dazu gibt der Karteninhaber im medisign Kunden- und Antragsportal zum einen das Freischaltkennwort ein, das er im eHBA-Antrag selbst vergeben hatte, sowie den Freischaltungscode, der ebenfalls im Transport-PIN-Brief zu finden ist.

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