Knapp 2.000 medisign eHBA-Vorläuferausweise sind derzeit noch im Einsatz. Deren Inhaber:innen können auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zum aktuellen Release (eHBA der Generation 2.1) wechseln. Wichtig ist, bei der Online-Beantragung des neuen eHBA die Kunden- und Kartennummer des Vorläuferausweises anzugeben, damit medisign den alten Kartenvertrag kostenfrei stellen kann.
Bequeme Komfortsignatur
Von der verpflichtenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über das eRezept bis zur ePatientenakte - viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erfordern einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zum eHBA der Generation 2.1 zu wechseln. Im Gegensatz zu ihren Vorläufern unterstützen die neuen Ausweise in Verbindung mit einem E-Health-Konnektor die zeitsparende Stapelsignatur.
Mit einem PTV4-Konnektor ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (z. B. über den Arbeitstag verteilt) bis zu 254 Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung. Diese Funktion ist mit den Vorläuferausweisen nicht nutzbar.
Aktuelle Sicherheitsstandards
Die Karten der neuen Kartengeneration 2.1 unterscheiden vom vorherigen Release zudem in der verwendeten Verschlüsselungsmethode: Sie nutzen die Elliptische-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.
Zum Hintergrund: Die Vorläuferausweise setzen Verschlüsselungsalgorithmen ein, deren Laufzeit auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf das Jahr 2023 begrenzt wurde. Die gematik hat die vom BSI empfohlene Laufzeitbegrenzung in ihre Spezifikation für die Telematikinfrastruktur (TI) übernommen. Ab jetzt sollen Chipkarten mit höheren Schlüssellängen und damit auch höherem Sicherheitsniveau zum Einsatz kommen (Generation 2.1).
Was sind eHBA-Vorläuferausweise?
Bei den Vorläuferausweisen handelt es sich um elektronische Arzt- oder Zahnarztausweise der Generation 0 oder ZOD-Karten, ausgestellt vor 08/2020. Der Wechsel zum neuen Release betrifft daher nur die beiden Heilberufsgruppen Ärzt:innen und Zahnärzt:innen.
Wer sich nicht sicher ist, welche Ausweis-Generation er/sie besitzt, erfährt hier mehr:
"eHBA: So erkennen Sie die Ausweis-Generation" >
Neue Antragstellung notwendig
Voraussetzung für den Wechsel zum aktuellen Release des eHBA: Die Praxis hat einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz , also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV3).
Gemäß den Vorgaben der gematik müssen auch Inhaber:innen von medisign Vorläuferausweisen den gesamten Antragsprozess durchlaufen, wenn sie einen eHBA der 2. Generation bestellen möchten. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an Bestandskund:innen ausgeliefert.
So wird der alte Vertrag kostenfrei
Gut zu wissen: Anders als der bisherige Ausweis wird der eHBA der 2. Generation gemäß medisign-Preisblatt im Jahres-Modus berechnet. Hierbei ist zu beachten: Während die Vorläuferausweise immer monatsweise im nachfolgenden Monat berechnet wurden, werden die Ausweise der 2. Generation jahresweise und im Voraus berechnet. So kann es passieren, dass unmittelbar nach dem Wechsel zum neuen Release in einem Monat einmalig zwei Ausweise berechnet werden. Anders als bei vorherigen Releases erhebt medisign für den eHBA G2.1 keine Bereitstellungsgebühr. Mehr erfahren >
Mit dem Wechsel zum neuen Release wird selbstverständlich der bisherige Kartenvertrag beendet - auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit. Bestandskund:innen geben hierzu bitte im Online-Antrag unter Punkt 5 ihre Kundennummer sowie die Kartennummer ihres bisherigen Ausweises an. Diese Angaben lassen sich den bisherigen Rechnungen entnehmen und dienen dazu, Inhaber:innen von Vorläuferausweisen zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.
Erneute Identifizierung erforderlich
Für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen ist gemäß Vorgabe eine erneute persönliche Identifizierung erforderlich. Da das KammerIdent-Verfahren von den Kammern nicht mehr angeboten wird, ist die Identifizierung per POSTIDENT mittlerweile das gängige Verfahren. Eine Alternative ist das so genannte VDA-Ident, sofern der Arbeitgeber dieses Verfahren anbietet.
Mehr erfahren: "Wie kann ich mich identifizieren lassen und warum ist das nötig?" >
Auch wenn sich die wesentlichen Vertragsdaten nicht geändert haben, ist medisign als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) dazu verpflichtet, diese erneut anzufordern. Dies gilt neben den Ident-Daten übrigens auch für bereits gespeicherte Daten und Unterlagen, zum Beispiel vorliegende Passfotos oder ältere Meldebescheinigungen. Das bedeutet, dass Bestandskund:innen erneut ein Foto im Passbildformat sowie (falls sie sich mittels Reisepass identifizieren) die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (bzw. eines Aufenthaltstitels) einreichen müssen.
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
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