Ausgabe des eHBA für Notfallsanitäter:innen startet
09.08.2023
Auch Rettungsdienste werden nun an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Notfallsanitäter:innen im Einsatz schnell auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen. Ab September 2023 lassen sich die Ausweise beantragen - zunächst in Nordrhein-Westfalen*.
Schneller Zugriff auf Notfalldaten
Mit dem Anschluss von Rettungsdiensten an die TI sind künftig medizinische Notfalldaten, die unmittelbar auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patient:innen abgespeichert werden, direkt im Einsatz verfügbar. Mit ihrem eHBA können Notfallsanitäter:innen dann auf wichtige Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen zugreifen. Diese können gerade in Situationen, in denen Patient:innen nicht mehr ansprechbar sind, bei der Erstversorgung und Behandlung helfen. Auch weitere persönliche Hinweise lassen sich hinterlegen, z. B. zu Implantaten, einer aktuellen Schwangerschaft, einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort sowie Kontakte von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen.
Versicherte können diese Notfalldaten ihren behandelnden Ärzt:innen auch im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Laut Bundesgesundheitsministerium haben sie diesen gegenüber auch einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten. Für die Versicherten ist die Nutzung der Notfalldaten allerdings freiwillig. Anders als bei den anderen medizinischen TI-Anwendungen, z. B. dem elektronischen Medikationsplan (eMP) oder der elektronischen Patientenakte (ePA), ist für den Zugriff auf die Notfalldaten keine Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Versicherten erforderlich. So wird sichergestellt, dass die Notfalldaten in medizinischen Akutfällen - unter Einsatz des eHBA - schnell zugänglich sind.
eHBA als Zutrittskarte
Für die Anbindung an die TI benötigen Rettungsdienste eine Reihe von technischen Komponenten. Eine Grundvoraussetzung ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der als sichere Zutrittskarte zu den TI-Anwendungen dient. Mit dem personenbezogenen Ausweis können sich Notfallsanitäter:innen zweifelsfrei identifizieren. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können.
Darüber hinaus können Notfallsanitäter:innen mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln.
eGBR als Kartenherausgeber
Herausgeber des eHBA für Notfallsanitäter:innen ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.
Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt wurden, waren Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen. Den Auftakt machen nun die Notfallsanitäter:innen: Ab dem kommenden Monat können sie die Ausweise beantragen - zunächst in Nordrhein-Westfalen; weitere Bundesländer* folgen.
medisign als Kartenproduzent
Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign erstellt. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit einigen Monaten ist medisign zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA und SMC-B versorgt werden.
Während der eHBA ein personengebundener Ausweis ist, dienen die Institutionsausweise (SMC-B) dazu, Gesundheitseinrichtungen (z. B. Praxen oder Pflegedienste) eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.
+++ Update vom 23.10.2024 +++
* Inzwischen können Notfallsanitäter:innen bundesweit einen eHBA bestellen.
Quellen & weitere Informationen
- Bezirksregierung Münster: Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
- medisign eHBA für Gesundheitsberufe (eGBR): Informieren & beantragen
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zu den Notfalldaten
- gematik: Informationen zum Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Bildquelle: Ingo Kramarek auf Pixabay
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
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