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Ab 1. Juli: Ergotherapie, Logopädie und Podologie starten in die TI

Mit den Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen können sich jetzt drei weitere Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Ab 1. Juli sind die beiden erforderlichen Zutrittskarten bei medisign erhältlich: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B).

Zutrittskarten eGBR

eHBA und SMC-B als Zutrittskarten

Für die TI und ihre Anwendungen sind verschiedene technische Komponenten erforderlich. Dazu zählt der personenbezogene elektronische Heilberufsausweis (eHBA), mit dem sich Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen zweifelsfrei in der digitalen Welt identifizieren können. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen können.

Darüber hinaus können Karteninhaber:innen mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln. Die Institutionskarte (SMC-B) dient hingegen dazu, eine Gesundheitseinrichtung (z. B. Praxis oder Pflegedienst) eindeutig zu identifizieren und deren Zugriff auf die TI zu legitimieren.

eGBR als Kartenherausgeber

Herausgeber des eHBA und der SMC-B für die drei Berufsgruppen ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen übernimmt.

Die ersten Berufsgruppen, die mit den TI-Zutrittskarten versorgt wurden, waren Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Notfallsanitäter:innen, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen. Ab dem kommenden Monat können nun auch Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und Podolog:innen ihre Ausweise beantragen.

medisign als Kartenproduzent

Im Auftrag des eGBR werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign ausgegeben. Der Signaturkartenhersteller produziert bereits seit etlichen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern bzw. Institutionen elektronische Heilberufs- sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen. Seit dem vergangenen Jahr ist medisign zugelassener Anbieter für die nicht-verkammerten Heil- und Gesundheitsberufe, die vom eGBR mit eHBA und SMC-B versorgt werden.

Katja Chalupka
 

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Katja Chalupka

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