Sicher, schnell und effizient
Ob kassen(zahn)ärztliche Quartalsabrechnung oder Privatliquidation: Die Online-Abrechnung senkt den administrativen Aufwand in der Praxis. Die qualifizierte Signatur mit dem medisign eHBA dient dazu, die Integrität der Abrechnungsdaten zu gewährleisten.
Bereits seit 2011 sind Praxen verpflichtet, ihre Quartalsabrechnung über Online-Verfahren an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) einzureichen. Je nach KV kommen unterschiedliche Übermittlungsvarianten zum Einsatz, die jedoch alle diesselben Ziele verfolgen: administrative Prozesse vereinfachen sowie Zeit und Papier einsparen.
Mit der so genannten 1-Click- Abrechnung über den datenschutzkonformen Kommunikationsdienst KV-Connect können Praxen ihre Quartalsabrechnung sogar direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über eine Verbindung zum Sicheren Netz der KVen (SNK) an die KV senden. Das Suchen der Abrechnungsdatei auf dem PC und das Hochladen der Datei entfallen. Alle Software-Anbieter, die eine Zulassung zur Abrechnung mit den KVen haben, unterstützen die 1-Click Abrechnung.
Mit Installation der Telematikinfrastruktur (TI) in der Praxis erfolgt die Verbindung ins SNK über den Konnektor. Ein separater, meist kostenpflichtiger KV-SafeNet-Router ist damit nicht mehr notwendig.
Bei einigen KVen, etwa der KV Nordrhein, ist es möglich, zusammen mit der Quartalsabrechnung auch eine elektronische Sammelerklärung zu übermitteln - für eine komplett papierlose Abrechnung. Dazu muss die eSammelerklärung mit dem eHBA qualifiziert signiert, d. h. rechtsgültig unterschrieben werden.
Falls das Praxisverwaltungssystem das 1-Click-Verfahren und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nicht unterstützt, gibt es alternativ PVS-unabhängige Kommunikationslösungen.
Zahnarztpraxen müssen die vertragszahnärztlichen Leistungen seit 2012 mit ihrer KZV in papierloser Form abrechnen. Das gilt für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.
Um den sicheren Datenverkehr zwischen der Praxis und der zuständigen KZV zu ermöglichen, haben sich die KZVen bereits vor einigen Jahren für die Verwendung von Signaturkarten entschieden. Zum Einsatz kam die zunächst ZOD-Karte, die von den KZVen herausgegeben und von medisign als einzigem zugelassenen Anbieter produziert wurde. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wurden die ZOD-Karten vom elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) abgelöst, der ebenfalls bei medisign erhältlich ist. Mit ihm können sich Zahnärzt:innen sicher am Internetportal ihrer KZV anmelden, zu übertragende Daten verschlüsseln und damit vor Missbrauch schützen.
Verschiedene Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) ermöglichen ihren Kunden, sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) an ihren Abrechnungsportalen anzumelden - so zum Beispiel künftig die PVS Schleswig-Holstein Hamburg mit ihrem Portal "PVSconnect".
Die Authentifizierung über eine qualifizierte Signaturkarte bietet gegenüber dem Login per Benutzername und Kennwort ein Plus an Sicherheit - vor allem, wenn es um vertrauliche Abrechnungsdaten geht, die nicht in falsche Hände gelangen sollten. Denn Signaturkarten wie der eHBA stellt sicher, dass die im Abrechnungsportal eingestellten Informationen ausschließlich von den jeweiligen Karteninhaber:innen eingesehen und abgerufen werden.
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