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eArztbrief

Informationen schnell und sicher übermitteln

Schon länger lassen sich elektronische Arztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus versenden und empfangen. Mit dem eHBA von medisign werden diese rechtsgültig unterzeichnet.

Vorteile des eArztbriefs

  • schnelle Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Röntgenbildern etc. über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg
  • kein Zeitverlust durch Drucken, Scannen oder den Postweg
  • papierloses, ressourcensparendes Arbeiten ohne Medienbrüche
  • Automatisierung bei der Zuordnung zur Patientenakte 
  • sicherer als der datenschutzrechtlich bedenkliche Faxversand

Ärztin am Rechner

Besondere Sicherheitsanforderungen

Zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) gehört der Austausch elektronischer Arztbriefe. Tatsächlich übermitteln Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bereits seit einigen Jahren (und damit bereits vor dem Start der TI) Arzt- und Entlassbriefe per Datenleitung. In punkto Sicherheit galten bzw. gelten folgende Anforderungen:

Sicheres Netzwerk

Heute werden eArztbriefe über die Telematikinfrastruktur (TI) sektorübergreifend ausgetauscht. Zuvor wurden sie über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) versendet bzw. empfangen: das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK); der Zugang hierzu erfolgte über KV-SafeNet.

Qualifizierte Signatur

Zum Versenden von eArztbriefen ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Er dient zum einen zur Identifizierung der Inhaberin/des Inhabers in der TI. Zum anderen muss der eArztbrief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein, d. h. mit dem eHBA rechtsverbindlich digital unterzeichnet werden.

Zugelassene Software

Das von der Praxis verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) und das eArztbrief-Modul müssen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den Austausch von eArztbriefen zugelassen sein.

Ende-zu-Ende verschlüsselt

Der Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachricht sowie die eindeutige Identifizierung von Absender:in und Empfänger:in gewährleisten. Diese Voraussetzungen erfüllten früher KV-Connect oder SafeMail. Heute kommt der E-Mail-Fachdienst KIM zum Einsatz.

Förderung & Fristen

Der eArztbrief ist eine Pflichtanwendung: Laut Digital-Gesetz (DigiG) müssen Praxen ab 30. Juni 2024 mindestens in der Lage sein, eArztbriefe empfangen zu können. Bereits jetzt ist nachzuweisen, dass sie darauf vorbereitet sind. Andernfalls wird die monatliche TI-Pauschale, mit der die Kosten für die TI-Anbindung refinanziert wird, um 50 Prozent gekürzt (sofern der Software-Anbieter das eArztbrief-Modul bereitgestellt hat). Fehlt eine weitere Anwendung, wird gar keine Pauschale ausgezahlt.

Bereits seit 2017 wird der eArztbrief-Austausch gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf Versender:in (28 Cent) und Empfänger:in (27 Cent). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale für den Versand. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die o. g. Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und die eArztbriefe mit dem E-Mail-Fachdienst KIM versendet werden.

Frist