Ab April: SMC-B-Antrag erfordert Identifizierung
21.03.2023
Um einen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) zu bestellen, müssen sich Antragsteller:innen gemäß gematik-Vorgabe ab dem kommenden Monat persönlich identifizieren. Dies gilt auch für die Beantragung von Folgekarten. Bei medisign stehen hierzu künftig mehrere Ident-Verfahren zur Auswahl.
Identifizierung auch bei Folgekarten
Nach fünf Jahren endet die technische Laufzeit des Praxis- und Institutionsausweises (SMC-B). Da die ersten Ausweise 2018 ausgegeben wurden, müssen im Verlauf dieses Jahres viele Praxen ihre SMC-B tauschen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Änderung beim Antragsprozess hinweisen: Ab dem kommenden Monat sind Kartenanbieter wie medisign gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.
War eine sichere Identifizierung der Antragstellenden zuvor nur bei den personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) erforderlich, muss sie ab dem 1. April 2023 auch bei Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) umgesetzt werden.
Verschiedene Ident-Verfahren
Für die Identitätsfeststellung der Antragstellenden bietet medisign verschiedene Verfahren an. Das bekannteste ist die Identifizierung mit gültigem Ausweisdokument in einer Postfiliale. Dieses herkömmliche POSTIDENT steht bei medisign ab Mai auch als Online-Verfahren zur Verfügung: Beim "POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion" identifizieren sich Antragstellende schnell und einfach online über die NFC-Funktion ihres Smartphones (Android/iOS). Dazu benötigen sie einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Speziell für den Kliniksektor bietet medisign eine weitere Methode an: das Vertrauensdienste-Ident-Verfahren, kurz VDA-Ident. Dabei übernehmen Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen oder von Belegärzt:innen. Diese Vor-Ort-Identifizierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber am VDA-Ident-Verfahren teilnimmt.
Weitere Alternativen (auf besondere Nachfrage) sind das Behörden-Ident (siegelführende Personen in Behörden oder Kommunen identifizieren Mitarbeiter:innen) oder das Notar-Ident (Identifizierung bei einem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung).
SMC-B-Tausch steht an
Die Beantragung einer SMC-B-Folgekarte ist bei medisign etwa ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte mit einem vereinfachten Bestellverfahren möglich. Dabei werden die Angaben aus dem Erstantrag einfach übernommen, so dass Antragstellende ihre Daten nicht erneut eingeben müssen. Hinzu kommt die persönliche Identifizierung über eines der genannten Verfahren.
Als Kartenanbieter werden wir unsere Kund:innen rechtzeitig informieren, damit der Übergang von der Erst- zur Folgekarte nahtlos verläuft. Weitere Informationen zum Kartentausch sowie wichtige Hinweise zur Auffindbarkeit im TI-Verzeichnisdienst (VZD) und die Weiternutzung des Kommunikationsdienstes KIM finden Sie gebündelt auf der folgenden Infoseite:
www.medisign.de/folgekarte >
Quellen & weitere Informationen
- gematik: "Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL" (22.01.22; s. Punkt 4.2.3)
- KBV: "Anforderungskatalog SMC-B Anbieter: Anforderungen an TSP im Rahmen der Ausgabe von SMC-B für das KV-System" (29.09.22; s. S. 22)
- Informationen zur medisign SMC-B
- Anleitung: Erstbeantragung von medisign SMC-B
- Anleitung: Beantragung & Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten
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