Verzeichnisdienst (VZD): Kartenherausgeber sind zuständig
11.07.2022
Der Verzeichnisdienst (VZD) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur, etwa um KIM-Nachrichten gezielt versenden zu können. In den sozialen Netzwerken werden die Qualität der Einträge und Auffindbarkeit von Teilnehmer:innen allerdings immer wieder kritisiert. Wenn Daten im VZD nicht korrekt oder unvollständig sind, sollten sich Praxen und Apotheken an ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer wenden. Fehlt die KIM-Adresse, ist der KIM-Anbieter der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist: Nur die von den Karteninhaber:innen freigeschalteten Zertifikate sind im VZD sichtbar!
Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, kurz VZD, startete am 1. Dezember 2020 und ist ein digitales Adressbuch, das die Daten aller Leistungserbringer:innen und Organisationen enthält, die Anwendungen der TI nutzen. Diese Daten sind erforderlich, um Nutzer:innen suchen, identifizieren und adressieren zu können. Die gematik als Betreiberin des VZD ist dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.
Kartenherausgeber für VZD-Pflege zuständig
Für die Inhalte und Änderungen im VZD sind die jeweils zuständigen Kartenherausgeber-Organisationen der verschiedenen (Heil-)Berufsgruppen zuständig:
- elektronische Heilberufsausweise (eHBA): Landes(zahn)ärzte-, Psychotherapeuten- bzw. Landesapothekerkammern; elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) für nicht-verkammerte Gesundheitsberufe
- Praxis-/Institutionsausweise (SMC-B): Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen bzw. Landesapothekerkammern; eGBR für nicht-verkammerte Gesundheitsberufe
Laut gematik steht das Qualitätsmanagement des VZD "in der Verantwortung der jeweils zuständigen Kartenherausgeber, die für die Inhalte und erforderliche Änderungen verantwortlich sind. Diese Aufgabe ist gesetzlich an die Kammern und KVen in den Bundesländern gebunden (SGB V § 313 Abs 5)". (Quelle: gematik gemmunity: Datenqualität KIM >)
Als Vertrauensdiensteanbieter ist medisign kein Kartenherausgeber, sondern produziert die Ausweise im Auftrag der o. g. Kartenherausgeber-Organisationen. Einige von ihnen haben medisign zusätzlich beauftragt, für die SMC-B- bzw. eHBA-Kund:innen Basiseinträge im VZD anzulegen. Dazu zählen die Kassenärztlichen Vereinigungen (SMC-B), einige Zahnärztekammern (eHBA) und die Psychotherapeutenkammern (eHBA bzw. ePtA), jedoch z. B. nicht die Ärztekammern oder Apothekerkammern. Über das Anlegen des VZD-Eintrags informiert medisign seine Kund:innen per E-Mail.
VZD-Basiseinträge variieren
Der VZD-Basiseintrag umfasst z. B. folgende Daten:
- Namen der Betriebsstätte
- Adresse
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- ENC-Verschlüsselungszertifikat des Ausweises
- Telematik-ID
Welche Felder im Basiseintrag durch medisign befüllt werden, variiert je nach Kartenherausgeber-Organisation. Das Vervollständigen der Daten und die weitere Pflege übernimmt dann die zuständige Kartenherausgeber-Organisation.
Wenn Ihre Daten im VZD unvollständig oder nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige K(Z)V bzw. Kammer.
VZD-Änderungen können dauern
Wie die KVNO auf ihrer Website berichtet, können Änderungen im VZD von "der jeweiligen Stelle vorgenommen werden, welche die Daten in dem Verzeichnisdienst hinterlegt haben. Dies ist abhängig davon, ob die Daten im Rahmen der eHBA Bestellung oder der SMC-B Bestellung vorgenommen wurden." Bestehe der Wunsch auf inhaltliche Änderung des VZD bezogen auf Anschrift, Anzeigename oder Fachgruppe, sei das Arztregister der richtige Ansprechpartner. Anpassungen könnten nur über einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss herbeigeführt werden.
Änderungen von VZD-Einträgen können laut KVNO einige Wochen dauern: "Eine Änderung der Anschrift bzw. Verlegung Ihres Vertragsarztsitzes oder der angezeigten Fachgruppe im Verzeichnisdienst bedarf der vorherigen Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses und ist schriftlich bei der entsprechenden Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu beantragen. Dies gilt auch für eine Umfirmierung eines Medizinischen Versorgungszentrum." Der Praxisname einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft werde automatisch anhand der Praxiskonstellation ermittelt und könne daher nicht in den Stammdaten geändert werden. Die Angabe von abweichenden Firmierungen auf Praxisschildern, Briefköpfen etc. sei jedoch im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben möglich.
KIM-Teilnehmer:innen finden
Der VZD ist eine der zentralen Komponenten für den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM). Die KIM-Teilnehmer:innen sollen mit ihren jeweiligen Kontaktdaten und ihrem Fachgebiet auffindbar sein, damit Nachrichten gezielt an sie versendet werden können.
In punkto Auffindbarkeit ist wichtig, dass Teilnehmer:innen ihre Karten (eHBA, SMC-B) zunächst aktivieren und freischalten müssen. Denn ohne freigeschaltete Zertifikate ist der Eintrag im VZD nicht sicht- und nutzbar. So funktioniert's:
Für neue Zuordnungen oder Änderungen der KIM-Adressen ist der KIM-Anbieter zuständig; hier können weder die Kartenherausgeber-Organisation noch medisign als Kartenproduzent Aktualisierungen vornehmen.
Fehlt die KIM-Adresse im VZD oder soll diese geändert werden, wenden Sie sich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
Hinweise für den Kartentausch
Die Zertifikate auf den Karten (eHBA, SMC-B) haben eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf der Kartenlaufzeit erinnert medisign seine Kund:innen daran, eine Folgekarte zu beantragen. Sofern die Telematik-ID gleich bleibt, wird das Zertifikat der Folgekarte dem bestehenden VZD-Eintrag hinzugefügt.
Aktuell werden bei medisign die ersten SMC-B getauscht. Mehr Infos unter: www.medisign.de/folgekarte
Die gematik weist darauf hin, dass die neuen Zertifikate einer Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein müssen, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung zu garantieren.
Die gematik empfiehlt:
- Nach der Freischaltung der Zertifikate einer Folgekarte sollte die alte Karte noch mindestens 2 Tage gesteckt bleiben.
- Vor dem Kartenwechsel sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden.
Der Hintergrund: Der VZD prüft den Status der Zertifikate einmal täglich. Sind die Zertifikate freigeschaltet und gültig, werden bzw. bleiben diese sichtbar und nutzbar. Sind die Zertifikate ungültig, werden sie gelöscht. Wenn ein KIM-Clientmodul Zertifikate vom einem KIM-Empfänger aus dem VZD gelesen hat, kann es sich diese bis zu einem Tag lang abspeichern, bevor der Client eine erneute Abfrage startet und das neue Zertifikat abspeichern kann.
Weitere Hinweise
- Wenn die Telematik-ID von eHBA und SMC-B übereinstimmen, befinden sich beide Zertifikatseinträge im selben Basiseintrag. Es gibt dann also nur einen VZD-Eintrag für beide Karten.
- Nicht zu verwechseln: Beim VZD handelt es sich nicht um den öffentlichen Verzeichnisdienst der medisign GmbH (LDAP). Im eHBA-Online-Antrag fragt medisign die Antragsteller:innen unter dem Punkt "Veröffentlichung Ihrer Zertifikatsdaten", ob deren Daten (Verschlüsselungszertifikat sowie Vor- und Nachname) im Verzeichnisdienst von medisign zum Abruf bereitgestellt werden dürfen. Ziel ist es hierbei, den Inhaber:innen von medisign eHBA den verschlüsselten E-Mail-Austausch untereinander zu ermöglichen.
Quellen & weitere Informationen
- Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (§ 313 SGB V)
- gematik gemmunity: Datenqualität KIM
- KVNO: Änderungen im Verzeichnisdienst
- KV Bayerns: FAQ zum TI-Verzeichnisdienst (PDF)
- medisign-Beitrag: "Startklar für die Telematikinfrastruktur"
- Bildquelle: Pixabay
Update des Beitrags im September 2023
Gender-Hinweis für unsere Leser:innen >
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Hüngert 15
41564 Kaarst
Ansprechpartner für Kunden:
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.